Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
vom 5. Dezember 1917. Zahl: 544/K.d.M. beehre ich mich mitzuteilen, daß ich mit der Aufnahme des mir bekanntgegebenen Passus in das Prothokoll der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 6. und 15. September nach den Ausführungen des kgl. ung. Ministers für Übergangswirtschaft vollkommen einverstanden bin . . . Das oberwähnte Prothokoll der gemeinsamen Ministerkonferenz folgt im Anschluß mit.« (HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. 111/15, Karton rot 624. - OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, Bl. 939.) Derartige Daten sind m.E. vom Gesichtspunkt der formellen Glaubwürdigkeit der Protokolle als geschichtliche Quellen, bis zu einem gewissen Grad auch der inhaltlichen Zuverlässigkeit beruhigend. 317 Auch diese Kleinigkeit illustriert meine Ansicht, daß noch so bedeutungslos erscheinende Feststellungen der Aktenlehre, der Quellenkritik ebenfalls auf die Analyse jener gesellschaftlichen Verhältnisse aufgebaut werden müssen, unter denen die untersuchte Quelle zustandegekommen ist. Die von Tisza vorgenommene Korrektur wird nur verstehen, bzw. sie wird nur dem etwas besagen, der die besondere Stellung des ungarischen Ministerpräsidenten in der Monarchie Franz Josephs kennt. (Hier denke ich nicht nur an seine politische Position, sondern auch an seine Klassenzugehörigkeit.) So wie er geschrieben hat, so wie ihn diese Korrektur im Protokoll zeigt, konnte nur ein, den Schein der Selbständigkeit Ausgleichsungarns auf jede Weise zu wahren bestrebter, ungarischer Politiker schreiben. — Vielleicht kann ich mit diesem kleinen Beispiel am besten beleuchten, was ich sagen wollte, als ich über eine sich in die Gesellschaftsgeschichte vertiefende Quellenkritik sprach. Eine solche Analyse ist eine Quellenkritik, die bestrebt ist, jeden wesentlicheren Punkt der untersuchten Quelle auf Grund der konkreten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen Verhältnisse zu verstehen. 318 Unter anderem hat er seine oft verkündete Überzeugung hier am prägnantesten formuliert: ». . . die unversehrte Aufrechterhaltung des festen Gefüges des ungarischen Nationalstaates eine Lebensfrage für die Großmachtstellung der Monarchie ist«. 319 Vgl. S. 490 des vorliegenden Bandes. 320 Es sei mir gestattet, den Leser abermals auf das in den vorhergegangenen Abschnitten dieser Arbeit Gesagte zu erinnern. Jetzt daran, daß sich bereits in den ersten Jahren des dualistischen Staatsapparates die Notwendigkeit ergeben hat, das Zirkulieren der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates entsprechend zu regeln und wirksam dafür zu sorgen, daß die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse des Ministerrates den zuständigen Ministern zur Kenntnis gebracht werden sowie daß sich über die von den Ministern bzw. den Teilnehmern des Ministerrates vorgenommenen nachträglichen Korrekturen sämtliche Teilnehmer orientieren können. Das oben skizzierte kleine Detail der zwischen Tisza und Clam-Martinitz am 22. März 1917 stattgefundenen Auseinandersetzung beweist ebenfalls, daß es — wie bereits früher festgestellt — zu dieser Regelung niemals gekommen ist. Das Ausbleiben einer solchen Regelung führte zweifellos zu einer Verminderung des Quellenwertes der Protokolle. (Davon ganz abgesehen, daß mangels einschlägiger entsprechender Verfügungen die Protokolle in der alltäglichen Praxis des politischen Lebens ihre Funktion nicht erfüllen konnten. Die Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates standen — denken wir z.B. an das wiederholte energische Auftreten Tiszas in der Angelegenheit des galizischen Petroleums, der Versorgung der Kriegsmaterialfabriken mit entsprechenden Bestellungen usw. —, eben weil sie nicht in Form von in der Staatsverwaltung überall gebräuchlichen Protokollauszügen den Zuständigen zur Kenntnis gebracht wurden, weil sie nicht zu Papier gebracht wurden, eben nur auf dem Papier.) 321 Die auf einem gesonderten Blatt geschriebenen, nachträglichen Bemerkungen des gemeinsamen Finanzministers Spitzmüller zu dem Teil des Protokolls, der seine Stellungnahme in der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 2. Oktober 1918 wiedergibt, verdienen schon wegen ihres leidenschaftlichen Tones besondere Aufmerksamkeit (Vgl. S. 695 des vorliegenden Bandes). Diese Korrektur mit dem Grundtext des Protokolls vergleichend sowie die damalige Lage in Betracht ziehend getraue ich mich auch ohne eingehenderer, obzwar in einer gesellschaftsgeschichtlich anspruchsvollen Quellenkritik unerläßlicher Analyse ruhig zu behaupten, daß in diesem Falle die nachträgliche Ergänzung Spitzmüllers die Wirklichkeit getreuer widerspiegelte als der vom Protokollführer stammende Text.