Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

307 HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Ges. Akten. H/3, Karton rot 558, fol. 391-394. 308 Fast jede Phase und Spielart des mit den Protokollen zusammenhängenden Amts­mechanismus kann in Verbindung mit dem Protokoll des gemeinsamen Ministerrates vom 24. Februar 1917 (G.M.K.P.Z. 533. - HHSta. XXX. - 313. - PA. - Interna - Ministerrat — im Konvolut 1916/17. III) beobachtet werden. Von diesem Protokoll sind drei Exemplare erhalten geblieben. Die drei Exemplare sind Abzüge des gleichen, mit Schreibmaschine angefertigten Textes. Auf dem einen Abzug befinden sich nur Korrekturen des ungarischen Finanzministers Teleszky und des ungarischen Handelsministers Harkányi (Bl. 184—207). Auf dem zweiten Abzug (Bl. 160—183) sind keine Korrekturen, doch befindet sich auf diesem die Unterschrift des Protokollführers Joannovics. Auf dem Mantelbogen mit Blaustift: »gesehen, Czernin«, unten: »Kopf. Sch.«. Abgesehen vom »Einsicht«-Mantelbogen entspricht der dritte Abzug dem »Originalexemplar« (Bl. 210—232); auf der inneren Seite des Mantel­bogens steht oben mit Bleistift geschrieben: »gelesen. Karl«. Auf diesem Exemplar befinden sich vom ungarischen Ministerpräsidenten Tisza stammende Korrekturen, die jedoch von einer dritten Person eingetragen wurden. Auf demselben Exemplar befinden sich auch die vom österreichischen Finanzminister Spitzmüller eigenhändig gemachten Korrekturen, die mit »Sp.« signiert sind. Das Exemplar mit den eigenhändigen Korrekturen Tiszas ist verloren­gegangen. Unter den Exemplaren des Protokolls befindet sich ein vom 4. April 1917 datierter Brief des Ministerialrats im ungarischen Ministerpräsidium Alfréd Drasche-Lázár, in welchem er entweder Colloredo oder Joannovics mitteilt, daß er das Protokoll des gemeinsamen Mini­sterrats vom 24. Februar von Tisza unterfertigen ließ und daß er den Ministerpräsidenten »über die näheren Umstände . . ., unter denen das von ihm bereits unterzeichnete andere Exemplar des Protokolles in Verstoß geraten ist« orientierte. Ebendort befindet sich ein Brief des Ministerpräsidenten Tisza an den Generalkonsul Joannovics vom 30. März 1917, mit dem er das Protokoll vom 24. Februar zurücksandte, und in dem er ersucht, die Korrekturen der ungarischen Minister ins »Originalexemplar« zu übertragen. 309 Auf dem Mantelbogen Nr. 1548 des Protokolls vom 15. Februar 1918 steht eine paarzei­lige Anmerkung, wonach das Konzept des Protokolls noch im Februar dem ungarischen Ministerpräsidenten Wekerle zugesendet worden war, der es erst im September zurücksandte. Deshalb konnte es das Kabinett erst nachträglich mit einer Nummer versehen. (Ein Beispiel, wie lange die Protokolle bei den einzelnen Foren liegen blieben. Daraus ist auch verständlich, daß diese, besonders am Ende des Krieges leicht auch verloren gingen, wie auch das Protokoll des letzten gemeinsamen Ministerrates vom 30. Oktober 1918 verlorengegangen ist, falls es überhaupt abgefaßt wurde.) 310 Schicksalsjahre Österreichs 1908—1919. Das politische Tagebuch Josef Redlichs. II. Bd. Graz-Köln 1954, S. 311. 311 Das »niemals« stammt von derselben Hand, die die ganze Aufzeichnung gemacht und aus derselben das »noch nicht« und das Originaldatum (22/2. 1919) gestrichen hat. 312 Kaiser Karl. Zürich-Leipzig—Wien 1929, S. 336. 313 H. O. Meisner: Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. 2. Aufl. Leipzig 1952, S. 48. 314 Aus dem Munde eines ungarischen Historikers kann diese Feststellung keinesfalls eine kritische Spitze gegen die derzeit in Umlauf befindlichen Aktenlehren haben, denn es gibt bisher keine ungarische Aktenlehre, weder bürgerlicher noch marxistischer Anschauung. K.G. Mitajew schreibt in seinem von I.L. Majakowski redigierten Werk (ungarische Über­setzung, als Manuskript erschienen in Budapest i. J. 1954 auf S. 9): ». . . die geschichtlichen Hilfswissenschaften wurden hauptsächlich von bürgerlichen Historikern und Archivaren ausgearbeitet und diese müssen vom Gesichtspunkt der marxistisch—leninistischen Methodo­logie noch überprüft werden.« 315 Weiter oben war bereits die Rede davon, daß vertraglich verpflichtete Stenographen im Dienste des gemeinsamen Ministeriums des Äußern standen und daß bereits geraume Zeit vor dem Kriege die Aufzeichnungen über die verschiedenen Beratungen von diesen gemacht wurden. 316 Aus dem einschlägigen Schriftenmaterial ist ebenfalls ersichtlich, daß die Korrekturen im allgemeinen sorgfältig gemacht wurden. Im Zusammenhang mit einem derartigen Fall schrieb István Burián dem Minister des Äußern Czernin : »Mit Bezug auf die geschätzte Note

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