Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

suchungen haben sie größtenteils nur den Mechanismus der Amtsführung betrach­tet. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse, unter denen die Schriftstücke entstanden sind, wurden dabei kaum in Betracht gezogen. Und wie auch die Rechtsverhältnisse und die Staatsformen in sich selbst nicht verstanden und nicht aus der sog. allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes herausgeschält werden können, so kann man auch die im Laufe der Funk­tion des Staates oder der Erledigung der Rechtsangelegenheiten angefertigten Schriften nicht ohne Kenntnis der besonderen gesellschaftlichen Verhältnisse verstehen; diese Schriften sind eben — durch unzählige Transmissionen entstan­dene — Produkte und Widerspiegelungen dieser Verhältnisse. Was besagt z. B. die Aktenlehre über die Art von Schriften, deren eigenartige Variante dieser Band enthält, über die Protokolle der Regierungsorgane? Meis­ners Handbuch 313 zählt die Protokolle zu den Schriftarten »neutralen« Charakters. Die Anwendung des Attributs »neutral« geschah auf Grund äußerlicher Stil­merkmale und besagt dem, der den Quellenwert der Protokolle untersucht, nichts näheres, genaueres über die Zusammenhänge, die diese eigenartigen Objektivierun­gen der schriftlichen Amtsführung in die gesellschaftlichen Verhältnisse der Epoche ihres Entstehens eingebettet haben. Ohne Kenntnis dieser Zusammenhänge bleibt aber unsere Quellenkritik oberflächlich. 314 Da in der ungarischen Geschichts­wissenschaft — worauf bereits hingewiesen wurde — die Voraussetzungen einer auf der Aktenlehre fußenden, in die Gesellschaftsgeschichte vertieften Quellen­kritik leider fehlen, konnte der Verfasser unter dem Titel der Quellenkritik der Protokolle des gemeinsamen Ministerrates nur bis zur Aufzeichnung einiger einschlägiger Probleme gelangen. Vor allem muß der Leser daran erinnert werden, wie die Protokolle des gemein­samen Ministerrates angefertigt wurden. Wenn wir uns diese Verhältnisse vor Augen halten, zeichnen sich schon im vorhinein die Grenzen ab, in denen die Protokolle als Quellen benutzt werden können. Einer der bedeutendsten und in seinen Auswirkungen verhängnisvollsten politischen Entschlüsse in der Geschichte des ersten Weltkrieges wurde in der Sitzung des höchsten Regierungsorgans der Österreichisch-Ungarischen Monar­chie vom 19. Juli 1914 gefaßt. In dieser Sitzung wurde die einem Ultimatum gleichkommende diplomatische Note angenommen, die letzten Endes zum bewaff­neten Konflikt mit Serbien und dann zum Ausbruch des Weltkrieges geführt hat. Auf der Tagesordnung der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 19. Juli war unzweifelhaft dies der wesentlichste Punkt. Das Protokoll enthält aber weder den Text dieser Note noch die Details der offenbar nicht uninteressanten Debatte (ja kein einziges Wort derselben), in deren Verlauf die unheilvolle Note zustandegekommen war. Im Protokoll steht nur, daß die Teilnehmer der Beratung vor den eigentlichen, auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen in Form einer ungezwungenen Besprechung den Text des an Serbien zu richtenden Ulti­matums bereinigt haben. Dieses inhaltliche (innere) und gleichzeitig formale (äußere) Kennzeichen der Ministerratsprotokolle ist für sämtliche Protokolle aus der Kriegszeit charak­teristisch. In den Protokollen können wir stets von neuem Ausdrücke lesen wie:

Next

/
Oldalképek
Tartalom