Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

im Ministerrat vom 7. Januar 1916 davon gesprochen, daß die Interessen Ungarns auch die der Monarchie seien; im Protokoll stand dann »Interessen der Gesamt­monarchie«, was er in »Interessen der ganzen Monarchie« verbesserte. (Offenbar der Wirklichkeit — bzw. dem sich in seiner politischen Gedankenwelt wider­spiegelnden Bilde der Wirklichkeit — entsprechend, denn Tisza sah die Hervor­kehrung der Selbständigkeit Ungarns eben im konsequenten Kampf gegen diesen veralteten staatsrechtlichen Begriff.) In demselben Protokoll ist auch seine Fest­stellung darüber enthalten, daß sich die große Bedeutung Ungarns im Weltkriege besonders erwiesen habe. Diesen Satz hat er folgendermaßen ergänzt: »Die Lebensbedingungen des ungarischen Nationalstaates müssen berücksichtigt wer­den, weil sie eben Bedingungen der Großmachtstellung der Monarchie darstellen.« Ich glaube, daß auch diese wenigen Zeilen überzeugend beweisen, daß die Forscher diese nachträglichen Eintragungen mit besonderer Sorgfalt beachten müssen, da in denselben individuelle Stellungnahmen zum Ausdruck kommen. Ebenso müssen die Begleitschreiben berücksichtigt werden, mit denen die Minister die Protokolle nach Kenntnisnahme in einzelnen Fällen der Kanzlei des Ministers des Äußern zurücksandten. Stürgkh hat in seinem an den Vorsitzenden des Ministerrates vom 12. Dezember 1915 gerichteten Schreiben gebeten, der Minister des Äußern möge seinen, dem Protokoll beigelegten, an den ungarischen Ministerpräsidenten gerichteten Brief diesem zukommen lassen. In diesem Ministerrat war von der tragischen Verschlechterung der Versorgungslage Österreich-Ungarns die Rede. Während dieser Debatte geriet Stürgkh in derartige Erregung, daß er genötigt war, die Konferenz zu verlassen. Er ersuchte nun in seinem Schreiben Tisza nachträglich, in Ungarn dieselben Beschränkungen einzuführen, die in Öster­reich bereits bestanden. Da er dies im Ministerrat nicht mehr vorbringen konnte, hat er es in diesem Schreiben niedergelegt. Aus dem Protokoll geht nicht hervor, daß sich der österreichische Ministerpräsident während der Sitzung entfernt hatte. Dieses Begleitschreiben gibt nun sehr interessante Aufklärungen sowohl über dieses wesentliche Moment wie überhaupt über die Stimmung, die im Ministerrat herrschte. (Der Brief liegt als Beilage zum Protokoll des betreffenden Minister­rates.) Der gemeinsame Ministerrat hatte keine eigene Kanzlei. Die schriftlichen Agen­den des Ministerrates und der Delegationen wurden vom » Cabinet des Ministers des Äußern, Präsidialsection« erledigt. 296 Früher, vor dem Ausgleich hatte die »Protokollskanzlei des Ministerrates« einen eigenen Status gebildet. Zur Zeit Belcredis war die Protokollskanzlei im Staatsministerium tätig. Am 23. Dezember 1867 297 ordnete der Herrscher an, daß die Protokolle vom I. Departement der Reichs­kanzlei, von der Präsidialsektion geführt werden. Nach dem Erlöschen des Reichs­kanzlertitels wurde die »Reichskanzlei« in die »Präsidialsection« des gemeinsamen Ministeriums des Äußern eingeschmolzen. 298 Diese Einschmelzung begann bereits zu Zeiten Beusts und von da ab bis zum Zusammenbruch der Monarchie war es Aufgabe der Präsidialsektion des gemeinsamen Ministeriums des Äußern, die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates zu führen und zu besorgen. Schrift­führer waren stets hochgestellte Beamte des Außendienstes (Legationssekretäre, Legationsräte, Generalkonsuln usw.), und zwar wurden die Protokolle von Sitzun-

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