Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

gen, an denen der Monarch den Vorsitz geführt hatte, immer von ranghöheren Beamten abgefaßt als die der übrigen Sitzungen, wo den Vorsitz der gemeinsame Minister des Äußern, oder in seiner Abwesenheit der Chef der österreichischen oder der ungarischen Regierung, eventuell der gemeinsame Finanzminister ge­führt hatte. 299 Dafür, daß der gemeinsame Kriegsminister den Vorsitz geführt hätte, kenne ich kein Beispiel. 300 Zum Aufgabenkreis des Kabinetts gehörte auch die Erledigung der die Einberufung eines Ministerrates verlangenden Zuschriften der Minister. 301 Die Einladungen erfolgten im Namen des Ministers des Äußern und wurden auch von ihm persönlich unterfertigt. Die Einladungen hatten nicht selten die Form eines Privatschreibens. Die Bestimmung, welche Mitglieder der einzelnen Regierungen außer den Regierungschefs eingeladen werden sollten, wurde vom Minister des Äußern gewöhnlich den zuständigen Ministerpräsidenten überlassen. 302 Natürlich konnte jeder gemeinsame Minister und sowohl der ungarische wie der österreichische Ministerpräsident die Einberufung einer gemeinsamen Ministerkonferenz verlangen und auch die Tagesordnung derselben bezeichnen. 303 Auf Grund des Protokolls des gemeinsamen Ministerrats vom 15. Februar 1918 können wir den Weg beschreiben, auf dem eine Angelegenheit vor die gemein­same Ministerkonferenz gelangte. Gegen Mitte November 1917 teilte der Chef des Generalstabes mit, in kürzester Zeit werde mit Rußland ein Waffenstillstand abgeschlossen werden, in welchem Falle eine teilweise Demobilisierung vorge­nommen werden könne. Auf Grund dieser Mitteilung des Chefs des Generalstabs hat der Kriegsminister für den 26. November nach Budapest unter dem Vorsitz des Feldzeugmeisters Rohm eine interministerielle Kommission einberufen. Diese arbeitete in dreitägigen Beratungen gewisse Vorschläge aus, die den einzelnen Regierungen vorgelegt wurden. Die Regierungen haben dann über diese beraten, sie teilweise abgeändert, dann die Anträge zur Demobilisierung in der abgeänder­ten Form dem gemeinsamen Ministerrat zur Entscheidung unterbreitet. 304 Wie bereits erwähnt, ließ das Kabinett des Ministers des Äußern die Minister­ratsprotokolle zur Vidimierung unter den Teilnehmern des Ministerrates zirku­lieren. Dieses Zirkulieren bzw. die Kenntnisnahme bedeutete lediglich, daß die betreffenden, die das Protokoll übernommen und unterfertigt hatten, den Inhalt desselben einfach zur Kenntnis genommen, eventuell jenen Teil, der ihre Aus­führungen enthielt, verbesserten, darin etwas gestrichen oder zugesetzt haben. Zweck des Zirkulierens war die Beglaubigung des Protokolls. Dieser Vorgang war nicht geeignet, die in den Protokollen enthaltenen Beschlüsse im Gedächtnis der Teilnehmer dauernd zu verewigen. Daraus haben sich sehr viel Schwierigkeiten und Mißverständnisse ergeben. Nach einer solchen Serie von Mißverständnissen, die zu heftigen Debatten führte, ersuchte der ungarische Ministerpräsident Kálmán Tisza am 7. Juni 1876 den Minister des Äußern, Graf Gyula Andrássy, dafür zu sorgen, daß über den meritorischen Teil der Protokolle des gemeinsamen Mi­nisterrates Auszüge angefertigt werden, wovon im ungarischen Ministerrat wiederholt die Rede gewesen sei. ». . . es wäre sehr wünschenswert, daß die Regie­rung in der Lage sich befinde, in den darauf bezüglichen Protokollen nachschlagen zu können«. 305 Die Protokolle gelangten nach ihrer Fertigstellung nur einmal in

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