Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

sehen Würdenträgern war die Formel: »Zur hohen Einsicht«, bei Fachleuten niedrigeren Ranges (Oberst, Ministerialrat usw.) »Zur Einsicht«. (Diese formellen Teile der Protokolle enthalten nützliche amtsgeschichtliche Daten und geben genaue Auskunft über die Amtseinteilung der Teilnehmer.) Die Reihe der Unter­schriften ist nicht immer vollständig. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die betreffen­den Minister den Inhalt des Protokolls nicht zur Kenntnis genommen hätten. Der Natur der Dinge entsprechend hat das Fehlen dieser Unterschriften die Authentizität der Protokolle nicht berührt. Ihr Text wurde auch vom Herrscher zur Kenntnis genommen. Nach der im Weltkriege entstandenen Praxis erschien der gemeinsame Minister des Äußern noch am Tage des gemeinsamen Ministerrates oder tags darauf beim Herrscher zur Audienz und erstattete kurz Bericht über die Konferenz. Das inzwischen möglichst rasch angefertigte Protokoll wurde dem Herrscher im sog. »Kaiser­Einlauf« unmittelbar vom Minister des Äußern vorgelegt. 293 Nachdem der Inhalt des Protokolls zum erstenmal vom Herrscher zur Kenntnis genommen worden war, kam das Protokoll zurück zum Minister des Äußern, der es dann zur Kennt­nisnahme und Unterschrift unter den übrigen Teilnehmern zirkulieren ließ. Nachdem diese die Richtigkeit und Genauigkeit des Protokolls mit ihrer Unter­schrift bestätigt hatten, wurde das Protokoll nunmehr dem Herrscher zum zweiten­mal vorgelegt, und zwar diesmal durch die kaiserliche Kabinettskanzlei, »um ihm — wie Legationsrat Walterskirchen in seiner obenerwähnten Aufzeichnung schreibt — so die Möglichkeit zu geben, sich zu überzeugen, daß alle Teilnehmer die Richtigkeit des Protokolls bestätigt hatten«. 294 Die Vidimierungsklausel des Herrschers wurde erst nach dieser zweiten Kenntnisnahme am Ende des Protokolls angebracht, und zwar stets mit der unveränderten, aus den Ministerratsprotokollen der absolutistischen Epoche ererbten Formel:»Ich habe den Inhalt dieses Protokol­ls zur Kenntnis genommen.« Die zweite Kenntnisnahme durch den Herrscher erfolgte manchmal erst nach Monaten. Von der ersten Vorlage sind nicht viele Spuren geblieben. Einmal der Registrie­rungsvorgang, daß die Vorlage in die »Kaiser-Einlauf-Bücher« eingetragen wurde, zum anderen die nur wenigen bekannte Kleinigkeit, der sog. »Kaiserstrich«. Auf dem ersten Mantelbogenblatt des vom Minister des Äußern unmittelbar nach Fertigstellung dem Herrscher vorgelegten Protokolls hat der Herrscher mit Blei­stift von der linken unteren Ecke bis zur oberen rechten Ecke einen Strich ge­zogen. 295 Auf den Konzepten der Protokolle ist in den Jahren 1917—1918 am oberen Teil des ersten Textblattes die vom Herrscher mit Bleistift eingetragene Bemerkung zu lesen: »gelesen, K.« Auch dies beweist, was von Karl allgemein bekannt war, daß er stets bestrebt war, mit den Ereignissen Kontakt zu halten. Die Konzepte wurden auch von den Außenministern gelesen und ebenfalls mit ihrer Unterschrift versehen. In den Originalen der Protokolle aus der Zeit des Weltkrieges kommen nicht selten nachträgliche Einschaltungen vor. Besonders Tisza war streng darauf bedacht, daß seine Worte in den Protokollen getreu wieder­gegeben wurden. Gewöhnlich hat er seine eigenartige Auffassung — die den Nationalstaatscharakter Ungarns mit der Großmachtstellung der Monarchie in Zusammenhang brachte — prägnanter zum Ausdruck gebracht. So hatte er z. B.

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