Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive

8 P. Sebastian Mayr. ist dies anzumerken. Sollte ein alter Katalog vorhanden sein, so wäre die alte Katalognummer rechts unten anzuschreiben (L. 78). Findet sich eine Urkundensammlung in Buchform (Abschriften), so ist von jeder Urkunde dieser Sammlung ein Regest zu verfassen, diese Abschriftenregesten sind den Regesten der Originalurkunden einzureihen, am Fuße der Regestenzettel aber ist der Standort der Abschrift zu ver­merken, z. B. Kopie s. (saeculi) XV. Codex Nr. 5, Fol. 3; auch von den in den Zechschreinen aufbewahrten Stiftbriefen sind Regestenzettel an­zufertigen und einzureihen. § 8. Aufbewahrung der Urkunden. Bevor die Urkunden in ihrem Aufbewahrungsort hinterlegt werden, sind sie, wenn das nicht schon geschehen ist, sorgfältig, jedoch vor­sichtig zu reinigen. In der Regel wird hiezu ein trockener Lappen oder Schwamm genügen; bei besonders verwahrlosten Urkunden wird man zu einer weichen Bürste greifen müssen, in welchem Falle aber besonders darauf zu achten ist, daß die Schrift nicht leide. Auch die Siegel sind zu reinigen, wozu man eine trockene, nicht zu steife Bürste (Zahnbürste) verwendet. Sind die Siegel schon in Stücke zerfallen, so sind die Stücke mit arabischem Gummi oder besser mit Syndetikon zu verbinden. Zur Konservierung der Siegel dient es, sie mit reinem Fett, etwa mit Vase­lin, zu bestreichen. Sind Siegel in Papier eingeschlagen, so sind die Papierhüllen zu entfernen, da das Papier dem Wachs die Feuchtigkeit entzieht und Zerbröckelung verursacht. Als sicherster Schutz wären Holzkapseln sehr zu empfehlen. Jeder Urkunde ist rückwärts das Pfarr- siegel aufzudrücken. Hierauf sind die Urkunden in ihrer ursprünglichen Faltung samt den Siegeln in Hüllen (Kuverts) aus starkem Papier und von gleicher Größe einzulegen. Auf der Vorderseite dieser Hülle ist links oben das Datum, rechts die laufende Nummer, ferner der Aussteller und Emp­fänger und ein den Inhalt bezeichnendes Schlagwort aufzuträgen, worauf die Hüllen in einem gut verwahrten Fache oder in einer Lade nach der laufenden Nummer hintereinander aufzustellen sind. Es sei nochmals hervorgehoben, daß auch jede Urkunde selbst mit der laufenden Nummer zu versehen ist, damit beim Ausheben keine Verwechslung stattfin­den kann. § 9. Behandlung der Handschriften in Buchform (Codices). Urbarien, Inventarien, Urkundensammlungen, Amtsbücher, Ma- trikenbücher, Chroniken, kurz handschriftliche Bücher (Codices) jeder Art bilden die zweite Archivgruppe. Sie sind in sachliche Gruppen zu zer­

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