Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

Dr. Oswald Menghin: Über bäuerliches Archivwesen

66 Dr. Oswald Menghin. Kalender sind hieher zu rechnen. Es kommen darunter neben Unbedeu­tendem Dinge vor, die für Volkskunde und Kulturgeschichte von höch­stem Interesse sind, als ßezeptsammlungen für menschliche und tieri­sche Krankheiten, abergläubische Anweisungen für allerhand Nöten, Zaubersprüche, Gebete, Volkslieder usw. Auch alte Briefe finden sich in manchen Bauernarchiven, und da gerade diese Quellengattung ver­hältnismäßig großen Gefahren ausgesetzt ist, so besitzt daswenige Er­haltene desto größeren kulturgeschichtlichen Wert. Ein bäuerliches Archiv, das keine Fremdbestände aufgenommen hat, wird stets nur einen sehr mäßigen Umfang besitzen. Sind aber Archivalien, die mit dem Hofe und seinen Gerechtsamen im engeren Sinne nichts zu tun haben, dazugeflossen, so kann es zu beträchtlicher Größe anschwellen und viele Hunderte, ja Tausende von Stücken um­fassen. In den meisten Fällen steht, wie schon oben angedeutet wurde, ihr Zuwachsen doch irgendwie mit dem Platze, den jeder Hof im Eahmen der bäuerlichen Wirtschaftsverfassung einnimmt, in einem gewissen Zu­sammenhang. Jeden Hofbesitzer traf es der ßeihe nach einmal, gewisse Ämter im Gemeinwesen und seinen kleineren Unterabteilungen (Nach­barschaften, Degneien, Werchen, ßigeln usw.) zu übernehmen. Das Archiv dieses Amtes wanderte meist mit der Würde von Hof zu Hof. Es kam natürlich dabei nicht selten vor, daß einzelne Stücke oder auch wesentliche Teile eines solchen Genossenschaftsarchivs auf einem Bauern­gute liegen blieben, war doch eine Lade, wie sie die Zünfte zur Siche­rung ihrer Archivalien eingeführt hatten, meist nicht vorhanden und die ganze Organisation überhaupt weniger straff als bei den Gewerben. Geradezu fixiert wurde dann dieser Zustand durch die Umwälzungen des Jahres 1848, das zahlreiche altüberkommene Einrichtungen mit einem Schlage beseitigte und eine allgemeine Mißachtung früherer Ver­hältnisse herbeiführte. Die uralte bäuerliche Wirtschaftsverfassung verfiel zum größten Teil der Auflösung oder wurde durch Neuerungen ersetzt, die dem archivalischen Niederschlag der Vergangenheit jeden Wert zu rauben schienen, und so blieben denn die Pergamente und Papiere, die sich um ein altes Dorfamt gesammelt, beim letzten Inhaber liegen, der damit tun konnte, was er wollte. Selbst Gemeindearchivalien waren da­von nicht ausgenommen — sind sie ja vielfach heute noch nicht vor solchen Gefahren gesichert. Es ist dasselbe Schicksal, wie es den Zunft­archivalien widerfuhr, die auch gewöhnlich in der Hand des letzten Zunftmeisters blieben. Aber auch in anderer Weise sind Fremdbestände in bäuerliche Archive gelangt. Vor allem kommt hier der Verfall der alten Herrschaftssitze in Betracht, der ebenfalls besonders mit dem 19. Jahrhundert eingesetzt hat. Die Schlösser und Amtsgebäude gerieten oft in Bauernhände; aber wenn das auch nicht der Fall war, so küm-

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