Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

Dr. Oswald Menghin: Über bäuerliches Archivwesen

Über bäuerliches Archivwesen. 67 merte sich doch niemand um die seit Umwandlung der Verhältnisse forensisch meist wertlos gewordenen Archivalien und sie zerflatterten in alle Winde, wenn nicht hin und wieder ein einsichtiger Schloß­besitzer die alten Schriften an öffentliche Stellen weitergab oder im eigenen Archiv verwahrte. Manches Stück kam so in den Besitz von Bauern, deren Achtung vor allem Geschriebenen und Gesiegelten es yor dem Untergange rettete. Dem Inhalt nach unterscheiden sich die Fremdarchivalien in Bauernhäusern nur wenig von den Grundbeständen. Ältere Urkunden und Mandate dürften darunter allerdings seltener Vorkommen, wenn sie nicht in der angedeuteten Weise aus herrschaftlichen Archiven übernommen wurden. Dafür stammen aus der anderen Quelle, den in der bäuerlichen Wirtschaftsverfassung fußenden Ämtern, nicht selten bedeutende Bestände von neueren Urkunden und Akten. Es erscheinen da Weistümer, Gemeinde-, Pfarr-, Alm-, Wald-, Weide-, Wasser- und ähnliche Ordnungen für ganze Markgenossenschaften oder auch nur für Fraktionen und sonstige Interessengruppen, ferner Abrechnungen von Dorfmeistern, Kirchpröpsten und anderen bäuerlichen Würdenträgern, das eine Stüek mit amtlicher Beglaubigung, das andere mit Vernach­lässigung jeder Rechtskraft verleihenden Form. Seltener begegnen in Bauernhöfen fremde Wirtschaftspapiere oder Briefe; doch sind solche hin und wieder sogar von Nachbarhöfen durch Zufall zugewachsen. Der flüchtige Blick, den wir im vorstehenden auf Ursprung, Ent­wicklung und Inhalt der Bauernarchive geworfen haben, sollte vor allem dartun, daß diese Kleinarchive gewiß der Erhaltung und wissenschaft­lichen Betreuung wert sind. Was ihren gegenwärtigen Zustand anlangt, so ist darüber folgendes zu sagen. Der Bauer ist konservativ und hält die »alten Briefe« außerordentlich hoch, zeigt sie nicht einmal gerne Unbekannten, da er über ihren Inhalt im unklaren ist und arg­wöhnt, daß der Fremde mit der Kenntnis derselben Mißbrauch treiben könnte. Bei Prozessen über alte Hofgerechtigkeiten kommen die Bauern regelmäßig mit ihren Pergamenten zum Advokaten und behaupten, daß da drinnen alles stehe. Womit sie auch Recht haben. Trotz dieses gün­stigen Umstandes drohen aber den bäuerlichen Archiven große Gefahren. Daß, wie alte Leute erzählen, vor etwa zwei Menschenaltern die Kinder von den Lehrern dazu aufgefordert wurden, die Urkunden in die Schule mitzubringen, um daran das Lesen zu lernen, hat vielleicht den Verlust des einen oder anderen Stückes zur Folge gehabt, dürfte aber im großen und ganzen für ihre Erhaltung nur vorteilhaft gewirkt haben, denn die Leute erfuhren so wenigstens beiläufig, daß es sich um Dinge handelte, die für den Hof wichtig waren. Muß man doch darin eine Hauptursache für den Verderb so vieler bäuerlicher Archive in neuerer Zeit suchen, 5*

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