Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

Das Salzburger Arckivwesen. 237 gleichen Betrag behufs Fortsetzung dieses Unternehmens widmete.1) Diese fand gleich im nächsten Jahre (1874) statt und erstreckte sich auf die zwei Gerichte in Lungau und jene des Flachgaues, die noch Archivalien besaßen. Das Gesamtergebnis zeigte, daß von den alt-salzburgischen Pfleg­gerichtsarchiven, deren Erhaltung und Ordnung während der erzstift- lichen Zeit viel Mühe und Kosten verursacht hatten1 2), nur noch vier — Moosham (Tamsweg-St. Michael), Werfen, Golling und Hallein (Pflege) — ziemlich vollständig und teilweise geordnet erhalten waren, während Taxenbach, Mittersill, Saalfelden (Lichtenberg) in größeren, Talgau, St. Gilgen, Abtenau, Gastein, ßauris und Lofer nur noch in kleineren Resten vorhanden waren. Die übrigen dagegen waren teils durch Brand — St. Johann, Goldegg, Großarl, Wagrain, Radstadt — teils durch Skalierung oder auf andere unbekannte Weise — Mattsee, Neumarkt, Straßwalchen, Salzburg, Hallein (Stadtgericht), Neuhaus, Glanegg und Zell am See (Kaprun) — verloren gegangen. Erhalten blieben nur ver­schiedene Gerichtsbücher, namentlich Protokolle, Notelbücher, Urbare und Grundbücher.3) 4. Zentralarchiv4) (1875 bis 1895). — Landesregierungs-Archiv (seit 1896). a) Organisierungen. Pirckmayers rastloses Wirken, besonders die mit größter Umsicht durchgeführten Lustrierungen, blieben nicht ohne Anerkennung. Wieder­holt berichtete die Landesregierung mit rühmenden Worten über seine hervorragende Eignung für den Archivdienst. Endlich ging auch der alte Wunsch nach Systemisierung einer Archivarstelle in Er­füllung. Mit dem Ministerialerlasse vom 14. Mai 1875, Z. 1985/M. J., wurde eine Hilfsämter-Direktionsadjunktenstelle in der IX. Rangsklasse mit dem Titel »Archivar« systemisiert, deren Verleihung vom Nachweise »archivalischer und szientifischer Vorbildung« abhängig sein sollte, und zugleich Pirckmayer verliehen.5 6) 1) LandtagsbescMuß vom 6. Dezember 1873. 2) Vgl. oben S. 198-218. 3) Vgl. Pirckmayer, Mitteilungen der Zentralkommission für Kunst- und historische Denkmale, V, 1879, S. XLIV ff. und LXI ff. 4) Schon seit der Konzentrierung der verschiedenen Registraturen in zusammen­hängenden Räumlichkeiten 1845 wurde die Zentralregistratur auch Landesarehiv oder Zentralarchiv genannt. Allmählich wurde der Gebrauch des letzten Namens vorherrschend, ohne daß die Namensänderung jemals amtlich festgelegt worden wäre. Erst durch Anstellung eines »Archivars« erlangte er die behördliche Anerkennung. 6) Diese provisorische Organisierung erstreckte sieh zunächst nur auf Innsbruck und Salzburg. Sie geschah unter dem Minister Freiherr v. Lasser, der als Abgeord­neter des Salzburger Landtages den Wert des Salzburger Archivs kennen gelernt hatte.

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