Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

Das Salzburger Arehivwesen. 3 gesetzt und enthalten im ganzen 2439 Urkundenkopien, deren Originale zum Teile verloren gegangen sind. Bedauerlicherweise entbehren sie der Vollständigkeit und Planmäßigkeit. Der 1. Band verdankt seine Entstehung dem Domkapitel, wie so­wohl aus der Überschrift »Begistrum capituli ecclesie Salzburgensis«, als auch aus der Vorrede zu diesem Bande hervorgeht.1) Das Buch dürfte schon nach einigen Jahrzehnten, als ein neues Kopialbuch angelegt wurde, in welches nur das Domkapitel betreffende Urkunden aufgenommen wurden, in die erzbischöfliche »Kammer« ge­kommen sein. Nach Kaltenbrunner (S. 485) sind sie auch zu literarischen Arbeiten benützt worden, so vom Chronisten Joh. Stainhauser 1621. Später waren sie lange Zeit verschollen. Erst 1772 wurden sie vom Hof­kammerregistrator Franz Neundlinger, als er die verwahrloste Registratur der Hofmeisterei ordnete, aufgefunden (fünf Bände) und auf Befehl des sede vacante regierenden Domkapitels in die Hofkanzlei gebracht. Neund­linger schrieb auch den schwer leserlichen Index gegen eine Entlohnung von 100 fl. ab.2) l) Kaltenbrunner, ebenda, S. 502 vertritt unter Berufung auf diese Vorrede die Ansicht, dieser Band sei für das Erzstift bestimmt gewesen und die Anlage sei von einem der Erzbischöfe angeregt worden. Das geht aber aus ihr nicht hervor. Sie besagt, daß die antistites s. Iuuauensis ecclesie, besorgt um das Wohl ihrer Kirche, gegen den Wandel der Dinge und die List der Menschen »usi sunt con­silio, seriem scilicet ae veritatem rerum eum sua ecclesia qualibet convencione compo­sitarum servatricibus committere litteris quasi fidelissimis amicorum gremiis« . . . Dann fährt sie in der ersten Person weiter: Hae igitur consideracione habita piam quoque tantorum pontificum sollicitudinem tamquam devoti filii prosequentes apothecis litterarum credendum censuimus, quecumque auctio . . . privilegiis sive complacitaeionibus . . . sancte Iuuauensi ecclesie . . . complacito iure addicta consti­terit . . . Diese devoti filii können wohl nur die Domkapitulare (Kanoniker) gewesen sein. Diese Auslegung wird durch die ganze Anlage dieses Bandes unterstützt, bei der, wie aus der Inhaltsübersicht bei Kaltenbrunner S. 493—495 in die Augen springt, die Interessen des Domkapitals in erster Linie maßgebend waren. Sie macht auch seine Annahme, daß erst bei der Säkularisierung des Domkapitels unter Leonhard (1495—1519) das Archiv des Erzstiftes von dem des Domkapitels getrennt worden sei (S. 490, Anmerkung 1), übeiflüssig, die überdies der Wahrscheinlichkeit wider­spricht.-) Hofkam., Hofmeisterei 1772 E.; Domkap. II, 52. Archivrat Emmert gibt in einem Berichte vom Jahre 1804 eine etwas abweichende Darstellung von der Auf­findung dieser Bücher (Hofkanzlei 2LV, 3, h). Er berichtet, daß sie schon unter Erzb. Leonhard in den Turm der Boten Bruderschaftskirche geflüchtet worden, wo sie bis 1772 versteckt lagen. Nur der Geheime Rat Lasser v. Zollheim habe sie gekannt und heimlich benützt und durch seine Auskünfte die Verwunderung der anderen Bäte er­regt. Nach seinem Tode bi achte man seine sämtlichen Papiere in die Geheime Regi­stratur, suchte aber vergeblich nach der vermuteten besonderen Quelle. Neundlinger habe sie durch Zufall gefunden. Sie seien in das Geheime Archiv gebracht und 1781 1*

Next

/
Oldalképek
Tartalom