Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

4 Dr. Andreas Mudrieh. Welcher Beliebtheit sich die Kopialbücher erfreuten, erfahren wir aus einem Befehle des Erzb. Bernhard, daß alle auf das Stift St. Peter bezüglichen Privilegien abgeschrieben und in ein Buch zusammen­getragen werden sollen, damit der Abt sie im Bedarfsfälle stets zur Hand habe. Zugleich werden die Gründe für die Anlegung solcher Bücher angeführt: das häutige Betreten des Archivraumes und die Beschädigung der Originalurkunden, besonders deren Siegel, müsse vermieden werden.1) Als weitere Vorteile können wir noch die leichtere Lesbarkeit der Ab­schriften und die Bequemlichkeit überhaupt hinzufügen. Ausgeführt wurde dieser Befehl, wie es scheint, allerdings nicht, wenigstens ist über ein solches Kopialbuch nichts bekannt. Auch einzelne Urkundenkopien, die in den späteren Repertorien als Beilagen zu den Originalen zahlreich verzeichnet sind, sind wohl schon in der älteren Zeit hergestellt worden. Archivbenützung fand damals wohl nur ausnahmsweise statt, wenn sie auch nicht ganz ausgeschlossen war.* l 2) Ein schwerer Verlust traf das Archiv zur Zeit des Bauernaufstandes 1525. Die Bauern bemächtigten sich der Hauptstadt, drangen in den erzbischöflichen Hof ein, raubten und plünderten, was sie in der Kammer fanden, zerrissen in der Kanzlei alle Briefe und Urkunden, Rechnungen, Verschreibungen, Register und andere Bücher, »daß man biß über die Khnie darinnen ist umbgangen«3), in der Meinung, sich dadurch von den landesfürstlichen und grundherrlichen Abgaben befreien zu können. Diese Erzählung, die sich in den zahlreichen Salzburger Chroniken immer wieder findet, wurde später so gedeutet, als ob die Bauern das ganze Archiv vernichtet hätten. Den Urkundenschatz jedoch kann diese Verwüstung nicht getroffen haben, da er ja im ganzen noch erhalten ist. Er soll bis 1785 noch einmal, und zwar jede Urkunde auf ein besonderes Blatt abgesehrieben worden. Dieser geheimnisvolle Bericht ist jedoch insofern nicht zutreffend, als der Verwahrungsort der Hofmeistereiregistratur nicht unbekannt war. Sie befand sieh, bevor Neundlinger sie ordnete, in einem finsteren Gelaß oberhalb der Kirche der Boten Bruderschaft. Emmert setzte die Entstehungszeit des 1. K. B. in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts, die anderen seien im 14. Jahrhundert begonnen und während des 14. und 15. Jahrhunderts fortgesetzt worden. Er kam damit der Wahrheit ziemlich nahe und dies ist um so beachtenswerter, als spätere namhafte Gelehrte (Pertz, Meiller) sie erst nach 1488 ansetzten. l) Stift St. Peter, Or.-Urk. 1477, Mai 2.: Visum nobis eciam est conducere et expedire, ut omnium privilegiorum monasterii copie redigerentur in unum librum bene registratum, quem abbas ipse semper in habitatione sua habeat ad conspicienda eadem, dum opus fuerit, ne semper oporteat intrare locum ipsum. Nam per revolutionem assi­duam originalium aliquando sigilla destruuntur, privilegia maculantur et quoque per incuriam omnino perduntur. Vgl. S. 1, Anmerkung 1, betreffend die Reichersberger Privilegien. 3) Jordan, Ohron. Salisb.

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