Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

Das Salzburger Arehivwesen. 13 unter der erzbischöflichen Regierung die Geheime Hofkanzlei die einzige oberste Behörde in allen in- und ausländischen Angelegenheiten und zugleich die Kabinettskanzlei der Fürsterzbischöfe war. Erst unter dem Kurfürsten Ferdinand wurde der Hofetat vom Ziviletat getrennt und eine eigene Kabinettskanzlei errichtet. Schon 1773 waren diese Bestände in große Verwirrung geraten, als sie teilweise verlegt wurden, um dem Ge­heimen Archiv Platz zu machen. Selbst die wichtigsten Akten, z. B. die den Steuerprozeß und die Jurisdiktion betreffenden, lagen teils in Fächern, teils in Kisten, teils in einer Dachkammer. Die größte Schwierigkeit bei der Benützung bereiteten jedoch die Akten der älteren Zeit, welche, meistens in chronologischer Folge, ohne Rücksicht auf den Inhalt, in dicken Bänden zusammengebunden waren. Erst im 18. Jahrhundert war man von dieser Gepflogenheit, mit Ausnahme gewisser Serien, abgegangen. Der alphabetische Index, den Oristani hatte anfertigen lassen, war nach Kleimayrns Urteil sehr unvollkommen, so daß das Gedächtnis die Hauptstütze des Registrators war. Anläßlich der Neu­organisierung der Hofkanzlei im Jahre 1794 wurde in der von Klei- mayrn entworfenen Dienstordnung dem Registrator die Pflicht auf­erlegt, einen neuen Plan für die Geheime Registratur zu entwerfen und sie dementsprechend zu ordnen. Die gebundenen Tomi sollten aufgelöst und die Stücke in die gehörigen Rubriken eingeteilt werden. Nebenbei wurde ihm aufgetragen, »sich auch bei dem Hauptarchiv verwenden zu lassen, solange der geheime Archivar durch andere Geschäfte, wie dermalen, daran gehindert ist«. Er solle es möglichst bald in die alte Ordnung bringen, aus der es durch zweimalige Flüchtling gerissen worden, die abgängigen Urkunden verzeichnen und für eine bessere Einteilung einen Plan entwerfen. Da aber der damalige Geheime Registrator Eyweck schon ein alter gebrechlicher Mann war, wurde der Geheime Sekretär Hermann Joh. Diller, der seit 1796 die Geschäfte des Registrators verrichtet hatte, mit dieser Aufgabe betraut. Die Wahl war eine vortreffliche. Diller verband Theorie und Praxis in vorzüglicher Weise. Der von ihm entworfene streng systematische Plan fand auch die Genehmigung des Landesfürsten (12. Dezember 1797). Vor allem mußten geeignetere Räumlichkeiten gewonnen werden. Das Archiv wurde nun in einem Gewölbe nach der alten Ein­teilung aufgestellt, während der Registratur zwei an die Hofkanzlei an­stoßende Gewölbe und ein Zimmer zugewiesen wurden. Anfangs 1798 begann die Arbeit. Die Bestände wurden in zwei Gruppen geschieden; die älteren, geschlossenen, wurden in der sogenannten Repositur vereinigt, während die neuesten laufenden Akten der Manualregistratur zugewiesen und in mustergültiger Ordnung gehalten wurden. Die neu geordneten Akten wurden in Futterale gesteckt, damit sie sowohl gegen Staub ge­

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