Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)

Literatur und Notizen

306 Literatur. was Sache der Eigentümer wäre, wozu sich aber diese teils erst spät, wie das Land Kärnten, teils bis heute noch nicht entschlossen haben. Die vorliegende Publikation wird ihrem Gegenstand vollauf gerecht und der Mann, zu dessen Ehren sie geschrieben wurde, mag seine Freude gehabt haben an dem Bilde, aus dem ihm sein Lebenswerk entgegen- bliekt. Wien. F. Grüner. Stefan Sochaniewicz, Archiwum krajowe aktów grodzkich i ziemskich we Lwowie. Lemberg 1912, 8°, 56 S. Über das Landesarchiv in Lemberg waren wir bis jetzt sehr mangel­haft informiert; jedem Forscher war die Benützung des Riesenmaterials im Lemberger Landesarchiv dadurch erschwert, daß er lange Zeit dazu brauchte, um sich überhaupt nur orientieren zu können; einen derartigen Katalog wie Kutrzebas über das Landesarchiv von Krakau besitzen wir für Lemberg leider nicht. Das war der Anlaß, dem die vorliegende Arbeit ihre Entstehung verdankt, weder eine ergänzende Monographie über das Landesarchiv noch ein vollständiges Archivalienverzeichuis wollte uns Soehaniewicz bieten, nur eine kurze informative Übersicht für die Geschichtsforscher, die im Landes­archiv arbeiten wollen. Dabei vergaß er nicht, auch die breitere historische Gemeinde auf den reichhaltigen und ziemlich unbekannten Inhalt des be­sprochenen Archivs aufmerksam zu machen. Der Amtstitel entspricht dem Inhalt des Landesarehivs von Lemberg nicht, dasselbe enthält die Gerichts­bücher der alten Stadt- und Landgerichte der Herzogtümer Rotrußland und Beiz; das erstere mit den Ländern: Lemberg, Przemysl, Sanok, Halicz und Chelm, das andere mit den Distrikten: Beiz, Lubaczow, Busk, Horodlo und Grabowiec. Nach dieser Abgrenzung der territorialen Ausdehnung wendet sich der Autor zuerst der Kanzlei der Stadt- und Landgerichte zu und bespricht ihre Wirksamkeit und Manipulation. In einem weiteren Kapitel finden wir eine kurze Geschichte der Gerichtsarchive, wobei auch andere Aufbewahrungsarten der Land- und Stadtbücher überhaupt und ihr Schutz besprochen werden. Einer der wichtigsten Absätze ist der Klassifikation der im Laudesarchiv von Lemberg aufbewahrten Stadt- und Landbücher gewidmet. Die beiden Haupt­serien bilden die soeben genannten zwei Gattungen; dieselben werden wieder in die sogenannten Acta publica und die Hilfsbücher eiugeteilt. Die Acta publica zerfallen bei den Stadtbüchern: 1. in die Einschreibungsbücher, libri inscriptionum und libri relationum; 2. die Verbrecherregister und 3. die Acta iudiciaria; bei den Landbüchern werden dieselben in Einsehreibungs­akten und Gerichtsakten eingeteilt. Die Hilfsbücher waren in einer jeden Kanzlei von sehr verschiedener Art, der größte Teil hat sich nicht erhalten; Soehaniewicz führt im Lemberger Landesarchiv, und zwar sowohl in der Serie der Stadt- als auch in der Serie der Landbücher nur die sogenannten Seriaria relationum und Seriaria quaerelarum an. Die Gerichtsakten bilden in den beiden genannten Kategorien drei Gruppen: 1. Acta inquisitionum, 2. Regestra causarum, 3. Libri decretorum. Neben den angeführten Archivalien enthält das Lemberger Landesarchiv auch noch eine große Anzahl Geriehtsbüeher von anderen Gerichten aus der polnischen und österreichischen Zeit Galiziens, z. B. Acta succameraria, Libri

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