Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Dritte Folge, 1909)

Major Czeike: Die Cernierung und Erstürmung Wiens im Oktober 1848

Cernierung und Erstürmung Wiens 1848. 335 den Reichstag, die ihm vom Feldmarschall aufgetragene Ver­antwortlichkeit auf das entschiedenste ab. In einer Proklamation Messenhausers vom 25. Oktober wurde die Stadt „als im Belagerungszustand befindlich” er­klärt und in einem Nachtrag zum Frühbefehl stellte er für jeden Ungehorsam drakonische Maßnahmen in Aussicht1). Zum Zwecke der leichteren Verteidigung waren die Vor­städte in acht „Verteidigungsrayone” eingeteilt worden, an deren Spitze je ein oberster „Verteidigungsleiter” stand. Dem Feldadjutanten Fenneberg wurde die Organisierung einer Militärpolizei aufgetragen, die den Namen „Sicherheits­behörde” führte. „Jetzt kamen für Wien fürchterliche Tage. Auf seinen „Befehl begannen Hausdurchsuchungen und Verhaftungen im „großen Stil; die Gefängnisse der Getreidemarktkaserne und „jene am Salzgries wurden zur Aufnahme der Eingezogenen „bestimmt. In den Vorstädten drangen Haufen von Proletariern „in die Wohnungen, durchstöberten alle Räume und Winkel „nach Waffen und Kriegsbedarf, ergriffen, was sich .Vorland, „schleppten Männer, oft ohne Rücksicht auf Alter und Ge­brechlichkeit, zum Verteidigungsdienste fort 2).” b „Jeder, der demBefehl seinerVorgesetzten nicht unbedingt Folge ,,leistet, ist sogleich zu arretieren und unter Bedeckung ins Hauptquartier „abzuschicken. Desgleichen diejenigen, die auf wiederholte Aufforderung „nicht auf dem Sammelplatz erscheinen, die nicht auf den Posten mar- .,schieren, wohin sie der Befehl des Kommandanten entsendet, die den­selben vor erfolgter Ablösung verlassen, die zaghafte Beden führen, „die die Beschlüsse des hohen Reichstages, des Gemeinderates, des Ober­kommandos durch knechtische Auslegung zu entkräften suchen, die „sonach durch alle diese Handlungen, gleichviel ob aus Leichtsinn oder „böser Absicht dazu beitragen, das Vertrauen in die Gerechtigkeit unserer „heiligen Sache, in die Notwendigkeit unserer äußersten Notwehr zu er­schüttern, sind ohne Rücksicht auf Stand und Person sogleich zu ver­haften. Ist Gefahr im Verzüge, so können alle Kommandanten zur Sta- „tuierung eines abschreckenden Beispieles mit solchen Elenden summarisch „verfahren .... Wagt der Feind auf welcher Seite immer, oder auf „mehreren zugleich, einen Hauptangriff, so wird die große Glocke von „St. Stephan geläutet. Der Kampf muß sodann mit allen Mitteln, mit „aller Kraft, mit allem Mute, mit aller Hingebung geführt werden.” (K. A., F. A. 1818, Cernierung Wiens, X, 131, Original.) 2) Helfert, I, 194.

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