Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Dritte Folge, 1909)
Major Czeike: Die Cernierung und Erstürmung Wiens im Oktober 1848
334 C z e i k e. frist nichts anderes übrig bleibe, als nunmehr die Gewalt der Waffen eintreten zu lassen. Den Gutgesinnten versprach, er hiebei den Schutz eines gesetzlichen Zustandes, dagegen sollte niemand verschont werden, der mit den Waffen in der Hand angetroffen würde. Ebenso verpflichtete er alle Hausbesitzer, die Tore und Fenster während des Kampfes geschlossen zu halten und das Eindringen Bewaffneter zu verhindern, da in jedem Hause, aus welchem auf die Truppen geschossen würde, alles niedergemacht, das Haus selbst aber der Zerstörung preisgegeben werden müßte1). In Wien war jedoch die Idee eines hartnäckigen bewaffneten Widerstandes derart eingewurzelt, daß alle vom Feldmarschall bisher angewandten Mittel, die Stadt zur Unterwerfung zu bringen, fruchtlos blieben. Der zum provisorischen Oberkommandanten der Nationalgarde ernannte ehemalige Oberleutnant Wenzel Messenhauser, dem die Leitung der Verteidigung Wiens anvertraut, worden war, hatte sich mit einem eigenen. Generalstab umgeben und die Organisation der Verteidigung sämtlicher Linien Wiens und der Außenwälle dem GL. Bern mit unumschränkter Vollmacht übertragen. Die aktiven Streitkräfte Wiens bestanden aus der im März 1848 geschaffenen, gut organisierten Nationalgarde, den bewaffneten Bürgerkorps, der akademischen Legion und der irregulären, aus einem bunten Gemisch von Handwerkern, Arbeitern, Taglöhnem etc. bestehenden Mobilgarde, nebst mehreren Freikorps von verschiedener Stärke und Zusammensetzung. Die unbemittelten Nationalgarden erhielten eine tägliche Zulage, die Mobilen eine Löhnung, den Witwen und Waisen der Gefallenen waren angemessene Pensionen zugesichert worden. Am Stephansturm befand sich ein Observatorium zur Beobachtung und Ausführung von Signalen. Trotz der kaiserlichen Proklamation vom 22. Októberein welcher die Vertagung und Verlegung des Reichstages ausgesprochen wurde, hatte sich derselbe in Wien in Permanenz erklärt und der Wiener Gemeinderat lehnte, mit Berufung auf ') Dunder, 707.