Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Dritte Folge, 1909)

Major Czeike: Die Cernierung und Erstürmung Wiens im Oktober 1848

Cerniervmg und Erstürmung Wiens 1848. 313 meinderates und um 6 Uhr abends traf der Nationalgarde- hauptmann Thurn als Parlamentär im Hauptquartier des Fürsten mit einer Zuschrift des Wiener Gemeinderates ein, worin letzterer mit Berufung auf das Ministerium des Innern und den Reichstag, denen die Wiener Stadtbehörde unterstehe, die ihm vom Feldmarschall zugemutete Verant­wortlichkeit ablehnte. Fürst Windisch-Graetz erklärte allen diesen Abge­sandten, daß er jede Unterhandlung mit dem Reichstag, als einer in j eder Beziehung illegalen Behörde1), entschieden zurück­weise und die unbedingte Unterwerfung der Stadt fordere, die im Notfall auch durch Erstürmung erzwungen werden würde1 2). Durch einen seiner Adjutanten ließ der Feldmarschall dem Parlamentär 100 Exemplare seiner neuen Proklamation3) übergeben, welche die näheren Bedingungen der Unterwerfung enthielt und deren unverweilte Verbreitung er ihm ans Herz legte. In seinem Bericht an den Gemeinderat sagt Thurn: „Die Entlassung war so, als ob ein Vater sein Kind entließe4).” Die in dieser Proklamation den Wienern gewährte Unterwerfungsfrist von 48 Stunden endete am 26. Oktober, da der 24. Oktober als zur Verbreitung derselben notwendig angenommen wurde5), weshalb auch bis zum Ablauf dieser Frist den kaiserlichen Truppen jedes offensive Vorgehen ver­boten und nur die Abnahme der Waffen in den von ihnen besetzten Ortschaften sowie die Absperrung der Stadt von jeder Kommunikation nach außen verfügt wurde. Nachdem jedoch die Insurgenten wiederholt die Linien­wälle verließen und die Cernierungstruppen außerhalb der­selben angriflfen, ja sogar größere Ausfälle versuchten, so beschloß der Feldmarschall die Aufständischen in der ganzen Ausdehnung der Stadt hinter die Linienwälle zurückzuwerfen, 1) Yergl. die Proklamation vom 22. Oktober Anhang V. 2) K. A., Handschriftliche Elaborate, 29. 3) Anhang YI. 4) H eifert, I, 183. 6) Thür heim, Der k. k. Feldmarschall Fürst Windisch- Graetz, 156.

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