Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Dritte Folge, 1907)

Hauptmann Paldus: Johann Christoph Müller. Ein Beitrag zur Geschichte vaterländischer Kartographie

Ein Beitrag zur vaterländischen Kartographie. 25 Ausmessungen von Böhmen und Schlesien wohl noch sechs Jahre zubringen müssen. *) Fleißig oblag er den Vermessungsarbeiten, so daß er im Februar des Jahres 1716, gelegentlich der Übersendung der Mappen des Saazer Kreises und des Egerischen Distriktes zur Einsichtnahme nach Wien, melden konnte, er gedenke viel­leicht noch in diesem Jahre die Ausmessung des Königreiches Böhmen zu beenden.* 2) Im Jahre 1717 hielt seine kartographische Tätigkeit eine besonders reiche Ernte. Im Februar übersandte er dem Hofkriegsrat die Karte des Caslauer Kreises, im März folgte der Kaurimer Kreis und im November meldete er die Vollendung der Ver­messungsarbeiten in Böhmen und erbat sich weitere Befehle.3) Im Jänner 1718 folgten noch die Mappen des Bunzlauer und Berauner Kreises nach.4) Die Aufnahmen der einzelnen Kreise wurden den be­treffenden Kreishauptleuten zur Revision zugestellt, welche zum Leidwesen Müllers nicht immer auf wissenschaftlicher Basis erfolgte.5) Diese mit den fehlerhaften Korrekturen versehenen Elaborate mußten wiederholt an die betreffenden Kreis­behörden rückgeleitet werden, was natürlich eine Verzögerung der ganzen Arbeit zur Folge hatte. Es war für den ständischen Ausschuß in Prag ein denkwürdiger Moment, als zu Beginn des Jahres 1720 die Karte des Königreiches Böhmen in 25 großen, vollkommen adjustierten Blättern zur Vorlage gelangte. *) K. A., H. K. R. 1715, Prot. Exp., 255. — Ingenieurleut. Wieland brauchte zur Ausmessung des Herzogtums Schlesien 10 Jahre (1722—1733). (Bericht d. Ob. Amtes an den Kaiser. — Archiv d. k. k. Minist, d. Innern, Mähr, schles. Abt. 1783, IIA 2, 15.) 2) K. A., H. K. R. 1716, Prot. Exp., 123. 3) K. A., H. K. R. 1717, Prot. Exp., 209, 471, 1601. 4) K. A., H. K. R. 1718, Prot. Exp., 129. 6) 1714 schreibt Müller an ein ungenanntes Mitglied des stän­dischen Ausschusses: ,,Es ist auch in dem Punct der richtigen Distanz aller Örter untereinander wohl zu merken, daß die Herrn Revisores, wenn sie etwas corrigiren oder ausstellen wollen, wohl behutsamb darinnen zu verfahren belieben möchten, damit man nicht, indem man

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