Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Dritte Folge, 1907)

Hauptmann Paldus: Johann Christoph Müller. Ein Beitrag zur Geschichte vaterländischer Kartographie

14 Paldus. engten das Feld der kriegerischen Operationen immer mehr und mehr. Am 28. September 1698 erhielten die kaiserlichen Friedensbevollmächtigten, Wolfgang Graf von Oettingen und Leopold Graf S chlik, in Kaiserebersdorf ihre Instruktionen zugestellt. Am 13. Oktober trafen in dem Lager von Zsablya, wohin Prinz Eugen seine Armee verlegt hatte, der Graf Schlik und der Obrist Graf Marsigli ein, welcher wegen seiner genauen Kenntnis der türkischen Verhältnisse1) als kaiser­licher Bevollmächtigter an die Spitze der Grenzregulierungs­kommission gestellt worden war, und hatten eine lange Unterredung mit dem Prinzen über den zu gewärtigenden Zusammentritt der Friedenskonferenz. Als Grenzscheidungskommissär in dem Karlowitzer Frieden 1699 entwickelte Graf Marsigli eine umfassende Tätigkeit. Ein Stab von Offizieren und Ingenieuren, unter denen sich auch der 26jährige Müller befand, unterstützten ihn in den Bestrebungen, Material für den Entwurf einer genauen Karte der ungarischen Länder zu sammeln. Müller wurde die Aufgabe zu teil, diese so wichtige Grenzscheidung, in welcher ein seit anderthalb Jahrhunderten verloren gewesener Länderbesitz wieder in die Hände des Kaisers gelangte, in ihrem ganzen Umfang zu Papier zu bringen. Daß Müller, wie die biographischen Angaben besagen, den Grafen Marsigli als Sekretär in den Feldzug an den Khein begleitete, kann aktenmäßig nicht erhärtet werden. Jedenfalls nahm er lebhaften Anteil an dem tragischen Ge­schick seines hohen Gönners, den er infolge der unglück­lichen Verteidigung von Breisach 1703, die mit einer un­rühmlichen Kapitulation schloß, von der Höhe eines kaiser­lichen Generals stürzen sah.2) * 3 x) Sein Werk: Stato militare dell’ Imperio Ottomano etc., Haag u. Amsterdam 1732, ist eine der besten Quellen für das Studium der Militäreinrichtungen der Türken im XVII. Jahrhundert. (Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen, I, 560.) 3) Vergl. S. 11, Fußnote.

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