Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)
Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809
70 Just. auch die polnischen Grundbesitzer keine Zahlungen zu leisten. Zwangsmaßregeln, wie Subhastation der Güter, konnte die Warschauer Regierung jedoch nicht ergreifen, da sich wegen Entwertung von Grund und Boden keine Käufer gefunden hätten. Machtlos stand sie einer Flut von Wirrungen gegenüber, die sie freilich selbst hervorgerufen hatte. Die Einkünfte des Staates flössen als Schuldraten zum größten Teil in Frankreichs Kassen und dem Lande ging eine für die damalige Zeit ganz ungeheuere Barsumme verloren. 3. Die polnische Armee. Das Wort, die Polen wüßten wohl für die Freiheit zu sterben, nicht aber für sie zu leben, bewahrheitete sich auch jetzt, als es galt, die neue Verfassung zu voller, gedeihlicher Entwicklung zu bringen. Der Nation traten gerade jene Bestimmungen der Konstitution, die altem polnischen Brauch und Wesen zuwider liefen, viel stärker zu Bewußtsein als die Vorzüge, die ihr eigen waren. So zeigte sich denn nur ein höchst geringer Eifer bei dem Aufbau der inneren Einrichtungen, und es brauchte geraume Zeit, bis die Staatsmaschine halbwegs in Gang kam. In einer Beziehung allein herrschte im ganzen Lande schrankenlose Opferffeudigkeit; werktätige Fürsorge galt der Armee. Diese erinnerte durch ihre Feldzeichenr) in den nationalen Farben mit dem weißen Adler an das alte Königreich, wurde in der Landessprache kommandiert und führte den Namen „polnische Armee”. Auf ihre Ausrüstung und Verstärkung war das ganze Interesse der Regierung gerichtet. Ehe eine feste .Gliederung derselben verwirklicht werden konnte, war es nötig, zu bestimmen, unter wessen Befehle einzelne aus dem Kriege stammende Formationen zu treten hätten. Es waren dies die „Nordlegion”, das „erste polnische Husarenregiment” und die „Légion polacco-italienne”. ') Die Weihe derselben hatte am Gedenktage des 3. Mai während des Krieges in Warschau stattgeftmden. Talleyrand berichtet Napoleon über diese „cérémonie brillante”, an welcher auch Deputationen von Regimentem der „Großen Armee” teilgenommen hatten. (L. i. d. T. 463, Nr. 312); ausführlich hierüber Ubaldus.