Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)

Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809

68 Just. nun einen Gesamtbetrag von 43,466.220 Francs samt 4 Millionen rückständigen Zinsen aufwies1). Am 11. Februar war die bereits erwähnte* 2) polnische Deputation in Paris eingetroffen und hatte mit Übergehung des sächsischen Gesandten Grafen Senfft um Audienz gebeten. Berichte Davouts über die Zustände des Herzogtums, in dem noch immer Unordnung herrsche, hatten Napoleons Mißstimmung erhöht, die sich dann über die Mitglieder der Deputation in höchst ungnädiger Weise entlud. „Wenn sie ihre alten Intrigen und den Geist der Unruhe fortsetzten, so werde er sie Gehorsam lehren und ihnen so viele Truppen schicken, daß sie vernünftig werden sollten3).” Diese Sprache schüchterte die Polen umsomehr ein, als sie nicht bloß gekommen waren, um Napoleon ihre Ergebenheit auszudrücken, sondern auch Erleichterungen für das Herzogtum zu erwirken, namentlich aber gegen die Strenge, mit der von den Grundbesitzern Bezahlung der in den Besitz des Kaisers übergegangenen Hypothekarschulden ver­langt wurde, bittliche Vorstellungen zu erheben. Dies brachte Napoleon auf den Gedanken, dem König von Sachsen die Überlassung jener Forderungen anzubieten und auf diese Weise eine rasche Realisierung in barem Gelde für sich selbst zu erzielen. Der Vorschlag schien bei oberflächlicher Betrachtung höchst annehmbar. Er bot den Vorteil, daß die Forderungen eines fremden Souveräns zu Rechtsansprüchen der eigenen Regierung wurden, welche ja bei der Eintreibung der Schuld gewisse Rücksichten walten lassen konnte. Bei dem Über­nahmspreis von 20 Millionen Francs versprach das Geschäft dem Warschauer Staatsschatz einen erklecklichen Gewinn einzubringen und wurde denn auch durch die Konvention von Bayonne am 10. Mai abgeschlossen4). Napoleon trat in derselben die „créances prussiennes” gegen die Summe von 20 Millionen Francs, zahlbar in drei Jahresraten mit fünf- prozentiger Verzinsung, an das Herzogtum Warschau ab. Preußen mußte in einer am 8. September 1808 zu Paris unter­b Flathe, 10. 2) Siehe Seite 64, Fußnote 3. 8) Ompteda, II. 4) Anhang VII.

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