Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)

Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809

Das Herzogtum Warschau. 23 andere Generale nach Warschau geleitet. Hier eröffnete ihnen Suworow, sie könnten ihren Aufenthalt frei wählen, wenn sie sich verpflichteten, bis zur endgültigen Entscheidung aller An­gelegenheiten nicht gegen die Hussen zu dienen. Über Ver­langen Wawrzeckis unterschrieben die Generale einen ihnen vorgelegten Revers. — Es gab keine polnische Armee mehr. König Stanislaus August war während aller dieser Ereignisse in Warschau geblieben. Über Befehl der Zarin begab er sich am 8. Januar 1795 nach Grodno, wo er am Jahrestag seiner Krönung, am 26. November 1795, der Herr­schaft entsagte. Sein Land war schon durch den Vertrag vom 3. Januar 1795, dem Preußen am 15. August beitrat, zwischen Rußland, Österreich und Preußen aufgeteilt worden1). Am 26. Januar 1797 erhielt die polnische Frage ihren Abschluß durch eine von den Vertretern der drei Mächte in Peters­burg Unterzeichnete Erklärung des Inhalts : „Nachdem die Notwendigkeit, alles abzuschaffen, was die Erinnerung an das nunmehr vernichtete Königreich Polen wecken könnte, von den beiden Kaiserhöfen ebenso wie von S. M. dem König von Preußen anerkannt worden ist, sind die hohen Vertragsmächte übereingekommen und verpflichten sich, die Gesamtbezeichnung „Königreich Polen”, die für jetzt und immerdar unterdrückt sein und bleiben soll, niemals in ihre Titulatur aufnehmen zu lassen; jedoch wird ihnen unbenommen sein, die besonderen Titel anzuwenden, die ihnen als Herren der verschiedenen unter ihre Herrschaft gekommenen Provinzen zustehen.” Polen hatte, nicht ohne tiefes, eigenes Verschulden, seinen politischen Tod gefunden — um in den Heerlagern der Republik Frankreich fortzuleben; es war aus der Reihe der selbständigen Staaten Europas gelöscht —• um eine militä­rische Repräsentation in seinen Legionen zu finden. !) Textskizze 1.

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