Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)
Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809
Einleitung-. Untergang des polnischen Staates 1795. Die politische ’Wiedergeburt Polens hatte sich mit der Proklamation der Konstitution vom 3. Mai 1791 vollzogen 1). Noch ehe die Lehren von der Souveränität des Volkes in Frankreich mit Blut und Schrecken ihre Verwirklichung gefunden, hatten die Polen eine Verfassung geschaffen, die geeignet schien, den stetigen Verfall ihres Reiches zu hemmen und der Nation neue Kräfte zuzuführen. Das „liberum veto” war abgeschafft, die gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt organisiert und die Erbhchkeit der Krone ausgesprochen worden. Nach dem Tode des Königs Stanislaus August sollte Friedrich August, Kurfürst von Sachsen, ein Enkel August III., den Thron besteigen. In der Periode der Verfassungsstürme Europas nimmt diese Konstitution der Zeit nach die erste Stelle ein. Bheb trotz wohltönender Phrasen vieles noch beim alten, gewann durch sie eigentlich nur der Adel2), dessen Rechte bestätigt wurden, so trug sie doch den Geist der neuen Zeit in sich. Rousseaus „Considerations sur le gouvernement de Pologne” in weiser Mäßigung polnischem Wesen angepaßt, fanden in ihr Raum und Geltung. Ein Rahmen der Freiheit für alle, der Ordnung nach innen, der Kraft nach außen, schien durch ') Wortgetreue Übersetzung, Weiß, IX. Bd., 1. Hälfte, 26. 2) Artikel 2 der Konstitution sagt: „Den Adel erkennen wir fin- die erste Stütze der Freiheit und der gegenwärtigen Verfassung.” Der Adel war daher die Nation; die Bauern gingen leer aus und waren auf den guten Willen ihrer Herren vertröstet.