Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)

Hauptmann Jacubenz: Die Besetzung von Krakau 1846

Die politischen Verhältnisse des im Jahre 1795 zum dritten Male aufgeteilten polnischen Reiches wurden infolge der Napoleonischen Kriegsepoche eigentlich erst auf dem Wiener Kongreß 1815 endgiltig geregelt. In Österreich und Preußen bildeten die abgetrennten polnischen Gebietsteile in den Staat einverleibte Provinzen, während sie in Rußland, unter Gewährung einer eigenen Verfassung, als „Königreich Polen” dem Reiche angegliedert wurden. Nur ein kleines Gebiet, über dessen Aufteilung sich die Mächte nicht einigen konnten, blieb selbständig; es war dies der nachmalige Freistaat Krakau1), mit einem Areal von etwa 1100 Quadratkilometern und einer Bevölkerungsziffer von rund 140.000 Einwohnern. Unter dem Eindruck der noch immer lebendigen Erin­nerung an die einstige Unabhängigkeit des polnischen Reiches und der Erhebung von 1794, sowie all der durch die Napo- leonischen Kriege hervorgerufenen Veränderungen im Besitz­stand des vaterländischen Bodens, brach im Königreich Polen, begünstigt durch die Freiheit, welche die Herrscher Rußlands dem Lande gelassen hatten, der Aufstand des Jahres 1831 aus. Nach der Niederwerfung desselben siedelten sich zahl­reiche Emigranten im Gebiet von Krakau, in Galizien und sonst im Ausland an. ') Die ^Republik Krakau erhielt ihre Verfassung am 3. Mai 1815. Dieselbe wurde jedoch 1833 und 1836 über Verlangen der Schutzmächte revidiert. Ein Präsident, der nur mit Zustimmung der Schutzmächte bestellt werden konnte, und acht Senatoren leiteten die Staatsgeschäfte. Wegen beständiger TJnruhen und Ansammlung von Flüchtlingen war die Stadt Krakau im Jahre 1831, dann von 1836 bis 1841 fast ununter­brochen von Truppen der Schutzmächte besetzt.

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