Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

84 falle doch Leute der Feld-Artillerie beim Festungsdienste verwendet werden mussten.. Bei der Annahme, dass die Monarchie an den Grenzen Deutschlands, Italiens und den Küsten zu sichern sei, waren 50 Compagnien für die festen Plätze im Binnenlande und 16 Compagnien für die Küstenplätze erforder­lich. Daneben für die Bundesfestungen und zwar für Bastatt 2 Compagnien, Ulm 3, Mainz 4 Compagnien, wodurch die Unzulänglichkeit der bisherigen Festungs-Compagnien klar und eine Aushilfe durch die Feld-Artillerie geboten erschien. Ferner gab die Vereinigung der beiden Artillerien nach damaliger Ansicht nachfolgende Vorth eile: 1. eine einfachere Organisation, 2. die Auflösung der kostspieligen Bataillons-Stäbe, 3. die Vermeidung einseitiger Ausbildung der Officiere, 4. die Verhinderung, dass in beiden Artillerien sich ein gewisser, die gegen­seitigen Verhältnisse schädigender Kastengeist bilde1). Den angeführten Erwägungen entsprechend wurde die Organisation von 1854 beschlossen, nur erfolgte eine Theilung der Feld-Artillerie in 12 Re­gimenter statt in 15, wie sie bei dem Bestände von 13 Infanterie-, 2 Cavallerie- und 1 Beserve-Corps geplant war. Die Festungs-Artillerie wurde aufgelassen und ein eigenes Küsten-Artillerie-Begiment errichtet. Die neue Organisation erhielt am 19. Juli 1854 die Allerhöchste Genehmigung und trat mit 1. August dieses Jahres in Kraft. Hiezu wurde die Auflösung der bestehenden 5 Feld-Artillerie-Regimenter und 8 Festungs-Artillerie-Bataillone mit 31. Juli* 2) angeordnet. Im allgemeinen wurde befohlen: Die neu aufzustellenden Artillerie­körper formieren sich durch Einverleibung ganzer Unter-Abtheilungen und Zutransferierung einzelner Partien von Mannschaft und Pferden. Mit den zu­transferierten Leuten wird auch der entfallende Antheil der in Evidenz des Stammkörpers stehenden Urlauber und Reservisten abgegeben. Commandanten, Adjutanten und Rechnungs-Officiere der neuen Körper haben bei Errichtung derselben mitzuwirken, werden daher schon im voraus ernannt. Das 1. Feld-Artillerie-Regiment übergibt die Akten an das neue 2., das 2. an das neue 9., das 3. an das neue 11., das 4. an das neue 7., das 5. an das neue 10., das 1. Festungs-Artillerie-Bataillon an das neue 2. Regiment, das 2. Festungs-Artillerie-Bataillon an das neue 9. Regiment, das 3. Festungs- Artillerie-Bataillon an das neue 10. Regiment, das 4. Festungs-Artillerie- Bataillon an das neue 6. Regiment, das 5., 6., 7. Festungs-Artillerie-Bataillon an das neue Küsten-Regiment, das 8. Festungs-Artillerie-Bataillon an das neue 1. Regiment. Die gewesenen Auditore erhalten die neue Eintheilung durch das Armee- Ober-Commando. Die Artillerie-Zeugsverwaltungen, welche bisher mit der Verpflegs- verrechnung an die Festungs-Artillerie-Bataillone gewiesen waren, werden damit an die Regimenter gewiesen3). Die bisherigen Bombardiere der Festungs- Artillerie-Bataillone werden mit 1. August 1854 zu Vormeistern bei den Regimentern übersetzt. Die 12 Regimenter führen die Namen der Inhaber und die Nummern von 1 bis 12. Im Frieden besteht jedes Regiment4) aus dem Regiments-Stabe, der Urlauber-Evidenzhaltung, 4 sechspfündigen Fuss-Batterien mit den Nummern 1 bis 4, 3 zwölfpfündigen Fuss-Batterien mit den Nummern 5 bis 7, 5 Cavallerie- Batterien mit den Nummern 8 bis 12 und aus 3 Compagnien. Alle Batterien Das die Ansichten der Artillerie enthaltende Promemoria. respective Commissions- Protokoll befasst sich auch mit der Nationalität der zur Artillerie zu assentierenden Mannschaft und fordert, dass dieselbe deutscher Nation sei. Die Artillerie, heisst es, isi ihrem Entstehen nach deutsch und soll es auch bleiben. Der Officier der Artillerie hat genug andere Dinge zu lernen und kann sich nicht ausserdem noch mit dem Studium der verschiedenen Landessprachen befassen. Genug, dass er nun auch noch böhmisch lernen muss. Und wie soll der Officier die zahlreichen technischen Ausdrücke in die fremden Sprachen übertragen? Dasselbe gilt auch für die Unterofficiere. 2) K. M., Praes. Nr. 247 vom 22. Juli 1854, dann Erlass vom 13. Juli 1854, Nr. 174/III. 3) Siehe technische Artillerie. 4) Organisationsstatut für die k. k. Feld-Artillerie 1854.

Next

/
Oldalképek
Tartalom