Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
73 lm Stande jedes Regiments erscheint nun auch der Inhaber. Die Neuaufstellung des Bombardier-Corps änderte die nunmehrige Stärke der Regimenter insofeme, als dieselben ihre Ober-Feuerwerker, Feuerwerker und Bombardiere zu diesem Corps abgaben, somit jede Compagnie eine Standesverminderung von 15 Mann erlitt. Bis zum Jahre 1790 erfolgte keine weitere Veränderung im Standesverhältnisse; in diesem Jahre jedoch wurden die Regimenter mit Rücksicht auf den Krieg um je 2 Compagnien vermehrt und ein Artillerie-Füsilier- Bataillon aufgestellt. Bedenkt man die Kriegsverhältnisse, welchen die Monarchie damals gegenüberstand, so ist diese Vermehrung nur begreiflich. Von Triest bis zur Moldau, von Galizien bis zur sächsischen Grenze, in den Niederlanden und in Italien musste die Artillerie an die Corps und Armeen daselbst vertheilt werden. Die Erfahrungen, welche eine solche Ausdehnung der Streitkräfte im Gefolge hatte, führten dazu, dass die im Kriege vollzogene Vermehrung der Compagnien auch im Frieden beibehalten und bei der mit November 1790 erfolgten Standesregulierung der Artillerie1) organisatorisch fixiert wurde. Es gliederte sich nun jedes Regiment wie bisher in den Stab und 1 Bataillone, doch erhielten letztere eine verschiedene Stärke, indem eines 6 Compagnien, die anderen 3 oder nur 1 Compagnien umfassten. Im bisherigen Stande des Stabes kam nur ein Unter-Chirurg (früher Unter-Feldscherer) hinzu, so dass die Summe desselben 34 Köpfe betrug. Im Stande der Compagnie trat, die bisher successive erfolgten Vermehrungen in Rechnung gezogen, keine Veränderung ein* 2). Der Gesammt-Stand des Regimentes betrug mit Einschluss des Stabes 3094 Mann. Während der Kriege gegen Frankreich wurde mit Rücksicht auf die verschiedenen Kriegsschauplätze, ferner auf die zahlreichen Belagerungen in den Niederlanden und in Italien, wie nicht weniger zur Deckung der Arbeitskräfte in den Depotplätzen eine weitere Vermehrung der Artillerie-Compagnien nöthig. Dementsprechend wurde das 1. Regiment in den Jahren 1796, 1797, 1801, zusammen um 6, das 2. und 3. um je 4 Compagnien verstärkt3). Diese Massregel blieb bis zum Frieden von Luneville aufrecht. Nach dem Friedensschlüsse wurden dann allerdings die Regimenter wieder auf 16 Compagnien gesetzt, die entfallenden 14 Compagnien aber nicht dissolviert, sondern zur Bildung eines 4. Artillerie-Regiments verwendet. Diese Bildung erfolgte mit 1. Februar 1802 und geschah in der Weise, dass vorerst zu den bestehenden 62 Compagnien aller Regimenter 2 Compagnien neu errichtet wurden, sodann aber aus der Gesammtzahl neben den bisherigen 3 Regimentern, jedoch zu 16 Compagnien, ein weiteres Regiment zu 16 Compagnien formiert wurde4). Dieses Regiment theils in Wien, theils in Olmütz und Prag gesammelt, wurde erst nach den Artillerie-Uebungen im September 1802 in Budweis (seiner Stabs-Station) zusammengezogen. Den Stab und die nöthigen Ergänzungen hiezu gab das aufzulösende Füsilier-Bataillon. Als Standesver£nderungen bei dieser Neuorganisation sind gegen die letzte Organisation von 1790 zu bezeichnen, dass die Bataillons- und Unter- Chirurgen5) nun bei den Compagnien eingetheilt erscheinen, jedoch derart, dass ihre Zahl von 13 auf 16 vermehrt wurde, wobei 8 Compagnien einen Oberarzt, 8 einen Unterarzt führten, dann dass beim Stabe, entsprechend den neuen Bestimmungen über die Bedienungssoldaten für die Officiere, 5 Fourierschützen und 5 Unter-Kanoniere zur Privatbedienung systemisiert wurden, dieser also nun aus 31 Köpfen bestand. Die Compagnien weisen neben der Vermehrung durch die Aerzte noch eine solche um 3 Unter-Kanoniere zur Privatbedienung aus. Der Stand derselben betrug daher nun 174 Mann gegenüber den 170 Mann im Jahre 1790. Der Gesammt-Stand des Regiments hatte eine Stärke von 2815 Mann. *) Allerhöchste Resolution vom 5. November 1790. 2» Siehe Anhang IV. 3) K. A., Standeslisten. Siehe auch die Geschichte dieser Regimenter. 4) K. A., H. K. R. 1802, L. 2, 101/1. Das Detail siehe heim 4. Regimenté. 5) Nun Ober- und Unterärzte.