Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - I. Das Feld-Artillerie-Corps (Haupt-Corps) 1618-1772 - A. Organisation und Entwicklung

61 Diese Eintheilung der niederländischen Artillerie bestand noch 1772, in welchem Jahre auch der effective Stand nahezu der gleiche war. Statt des Brücken-Lieutenants Comes erscheint damals Johann Tehiet als solcher. 2. Entwicklung der Artillerie. Man unterschied (bis 1809) hinsichtlich der Yerwendungsbestimmung, wie schon vorher die Linien-Geschütze und jene der Reserve oder wie diese mit dem Auftreten einer eigenen Munitions-Reserve benannt wurde, der Haupt-Reserve. Die Linien-Geschütze waren bei den Infanterie-Regimentern und zwar zu den verschiedenen Kriegen in verschiedener Zahl eingetheilt. Sie waren dreipfündig1). Die Artillerie-Compagnien erhielten ihre Eintheilung zu beiden Arten von Geschütz-Gruppen. Es war aber durchaus nicht bedingt, dass eine Com­pagnie nur zu einer derselben eingetheilt wurde, vielmehr war meist ein Theil bei dieser, der andere bei jener Gruppe, ein dritter wieder bei den Munitions- Reserven in Verwendung. Für jeden Feldzug wurde der Artillerie mittelst Ordre de bataille bekannt gegeben, wie viele Truppen im ganzen und wie viele von jeder Waffen­gattung ausmarschieren sollten. Hienach legte diese ihren Ausrüstungs-Ent­wurf vor, welcher die Zahl und Gattung der Geschütze, die Zahl der Ar­tillerie-Personen, den Bedarf an Wagen, Munition etc. festsetzte, weiters die Depots bestimmte, aus welchen die Ausrüstung zu erfolgen war und die Artillerie-Personen, die sie bemannten. Die einzelnen Compagnien erhielten die Weisung, wo sie die Geschütze und die Munition etc. zu fassen, die Bespannung zu erhalten hatten und wohin sie damit bestimmt waren. Jene Geschütze, welche zu den Regimentern ein­getheilt wurden, rückten zu diesen ein und gehörten nun in den Gefechts- Stand derselben. Die Officiere meldeten sich beim Regiments-Commandanten. Diese Artillerie theilte mit dem Regimente das Lager und folgte ihm am Marsche. Analog hatte sich die bei der Reserve einge theilte Artillerie zu verhalten. Wie bereits gesagt, waren die zu den Regimentern bestimmten Geschütze in den einzelnen Feldzügen der Zahl und dem Caliber nach verschieden. So wurden beispielsweise 1756—1762 nur dreipfündige Stücke verwendet und zwar per Bataillon deren 2. Die Reserve bestand damals aus Drei-, Sechs- und Zwölfpftindern, ferner aus siebenpfündigen Haubitzen. Obwohl nun die Bataillons- oder Linien-Ge­schütze nach der Anzahl der Bataillone normiert waren, so folgte daraus keineswegs, dass dieselben auch bataillonsweise aufgestellt werden mussten. Im Gegentheile war ihre Vertheilung in der Schlachtlinie einzig von der Disposition des Feldherrn, der Beschaffenheit der Gegend, der Stellung des Feindes etc. abhängig. Es konnten daher nach Ermessen des Commandanten mehrere Bataillons-Geschütze an geeigneten Punkten vereint werden, es konnten auch fallweise statt der normierten dreipfündigen Geschütze solche von schwererem Caliber in die Linie eingetheilt werden. Letzteres geschah an besonders wichtigen Punkten zumal an den Flügeln. Der Commandant der Artillerie stand bezüglich Wahl und Aufstellung des Geschützes dem Feldherrn berathend zur Seite. Als dem Zwecke stets am entsprechendsten wurde es mit Reglement von 1757 angesehen, die Bataillons-Stücke derart zu vereinen, dass jedes Regiment nur zwei Intervalle für die Geschütze erhielt. Die Gründe hiefür fand man in der einfacheren Befehlsgebung, der gegenseitigen Unterstützung in der Bedienung und dem Munitionsersatz. Mehr als vier Stücke an einem Orte in der Linie zu vereinen, wurde wegen der hiezu nöthigen Grösse der Oeffnungen und der i; Was die Caliber der Geschütze anbelangt, sei gleich bemerkt, dass die vom Fürsten Liechtenstein 1744—1758 gemachten Geschützproben ergaben, dass man bei bedeutend verminderter Geschützstärke dieselbe Wirkung erzielen könne wie bisher, da nicht die Menge der Pulverladung allein die Schussweite bestimme; damit war die ge­wünschte Möglichkeit geboten, den Truppen Geschütze von geringer Metallstärke, also leichtere Geschütze beizugeben. Dadurch entstand aber auch eine neue Scheidung zwischen Feld- und Belagerungs-Geschütz. Zu ersterem zählten die drei-, sechs- und zwölfpfündigen Stücke und die siebenpfündigen Haubitzen._ zu letzteren die zwölf-, acht­zehn- und vierundzwanzigpfündigen Stücke und zehnpfündigen Haubitzen.

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