Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - I. Das Feld-Artillerie-Corps (Haupt-Corps) 1618-1772 - A. Organisation und Entwicklung
62 daraus resultierenden Unmöglichkeit, die entstehenden Bäume zwischen solchen Batterien durch Kartätschen zu bestreichen, für gefährlich gehalten. An den Flügeln fanden meist Haubitzen und Geschütze grösseren Calibers mit dem Zwecke, gegen die feindliche Cavallerie zu wirken, Aufstellung. Es blieb dem Feldherrn unbenommen, zur eigenen Cavallerie Geschütze einzu- theilen, doch mussten dieselben dann beiderseits eine Infanterie-Geschützbedeckung erhalten. Alle Geschütze, welche nicht in der Linie standen, fanden ihre Aufstellung bei der Artillerie-Reserve. Diese hatte ihren Platz zwischen dem 2. Treffen und dem Corps de Reserve der Armee. Bei derselben war auch der Rest der nicht in den Treffen eingetheilten Compagnien sammt den Zeugamts-Bediensteten und die Mineur-Compagnien mit der Bestimmung, Zufuhr und Austheilung der Munition zu besorgen. Die Munitionswagen für die Infanterie standen meist hinter dem 2. Treffen, sonst aber an einem vom Feldherrn bestimmten Platze. In diesem Falle wurde ihre Aufstellung vor der Schlacht speciell bekannt gegeben. Geschütze und Fuhrwerke der Reserve waren während der Schlacht bespannt, um sofort jedem Befehle nachkommen zu können. So lange der Feind noch weiter entfernt war, so dass er mit dem Gewehre nicht beschossen werden konnte, wurden die Stücke eventuell vor die Linie gebracht. Sobald aber das Infanteriefeuer begann, traten sie in die Reihe der Infanterie zurück. Der Munitionsersatz geschah staffelweise. Die vollen Munitionskarren aus dem 2. Treffen rückten in das 1. vor, die leeren des 1. wurden bei der Reserve gefüllt und kamen dann in das 2. Treffen. Den Bewegungen der Infanterie hatten die Geschütze zu folgen. Bezüglich der Eintheilung der Officiere und der Mannschaft ist Folgendes zu bemerken : Der Commandant der Artillerie war beim Feldherrn, die Stabs-Officiere an den Flügeln der Treffen, bei der Reserve der Artillerie und dem Corps de Reserve der Armee. Die Hauptleute konnten fehlende Stabs-Officiere vertreten, sonst com- mandierten sie ihre Compagnien und überwachten die dazu gehörigen Stücke. Die Stückjunker (Subaltern-Officiere) commandierten, respective überwachten die Geschütze je eines Infanterie-Regiments, so dass jeder I bis 6 Stücke befehligte. Die Corporale wurden als Commandanten für je 2 Geschütze einge- theilt. Die Feuerwerker hingegen fanden ihre Verwendung bei Bedienung der Haubitzen und in den Feld-Laboratorien. Alle Officiere, die mehrere Posten befehligten, waren in der Schlacht beritten, die in den Treffen stehenden Officiere hatten den Degen gezogen. Für jedes Stück waren 6 Büchsenmeister nöthig und zwar beim drei-, sechs- und zwölfpfündigen Stücke je einer zum Richten des Stückes und Einfuhren des Brandeis, einer zum Lunten und Abfeuem, einer zum Einfuhren der Patrone, einer zum Ansetzen derselben und Auswischen des Stückes, einer zum Protzstock, einer beim Karren und zum Herbeiholen der Munition. Die Haubitzen benöthigten nebst den 6 Büchsenmeistern noch einen Jung-Feuerwerker. Diesem oblag das Richten der Haubitze. Ein Büchsen- meister besorgte das Einführen der Patrone, einer das Aufschneiden und Einsetzen der Granate, einer das Abfeuern, einer war beim Protzstock, einer beim Karren und Granaten-Zulangen beschäftigt. Bei den in Festungen formierten Batterien waren für ein Geschütz nur 2 Büchsenmeister bestimmt1). Für die Mörser wurden 1 bis 2 Büchsenmeister und zum Richten, sowie zur Aufsicht 1 Jung-Feuerwerker gerechnet. Zu allen Verrichtungen beim Geschütz und der Munition, welche den Büchsenmeistern nicht zukamen, dienten die Handlanger, so zum Avancieren und Retirieren, beim Protzstock und den Protzen, bei den zwölfpfündigen Stücken auch zum Patronenzutragen. 1j K. A., Mem., XIII, 38. Noch 1850 gilt der Grundsatz, für ein Geschütz in den Festungen nur zwei Artilleristen zu bestimmen.