Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850

249 Hiedurch, verringerte sich der Friedens-Stand des Stabes um 6 Officiere und 3 Fourierschützen, betrug also nur mehr 30, der Gesammt-Stand somit 197 Personen. Der Feldzug des Jahres 1788 erforderte eine in dem Calcul pro 1783 nicht vorhergesehene Vermehrung des Bedarfes und der Thätigkeit des Feld- Zeugamtes, welche in den folgenden Jahren 1789 und 1790 noch gesteigert wurde. Infolgedessen war man schon mit 1. Jänner 1788 genöthigt, neben dem bisherigen ein sogenanntes „Ungarisches Feld-Zeugamt” zu errichten, welches mit September in das Ungarische, Peterwardeiner, Galizische, Sieben­bürger, Banatische, Slavonische, Croatische Detachement getheilt wurde. Das­selbe, aus Leuten des mit 19. Januar auf 525, mit August auf 547 Köpfe vermehrten Feld-Zeugamtes und aus Neugeworbenen gebildet, bestand aus dem Stab mit 44 Personen, dem Zeugs-Personal mit 2 Hauptleuten, 3 Ober­lieutenants, 4 Unterlieutenants und 359 Mann Professionisten, Handlangern und Fourierschützen *). Wie die Art der Errichtung zeigt, war dieses „Ungarische Feld-Zeug­amt” eigentlich nur jener Theil des bestehenden, der für den Feldzug durch Neu-Werbung auf den Kriegs-Stand gebracht worden war. Dennoch wurde es aber als selbständiger Körper aufgefasst und behandelt. Somit gab es de facto, wenn auch nicht de jure, 2 Feld-Zeugämter, was in administrativer und militärischer Hinsicht zu mancher Unklarheit führte. Letztere fand mit November 1788 ihre Lösung, indem das Ungarische Feld-Zeugamt als solches aufgehoben und die bei demselben aufgestellten Detachements mit dem bisherigen Feld-Zeugamt vereint wurden. Damit war die Aufstellung eines eigenen Feld-Zeugamtes für den Krieg endgiltig abgeschafft. Von nun an erfolgte die Mobilisierung desselben dadurch, dass neben den im Frieden vorhandenen Detachements (Posten) und aus diesen, neue formiert wurden, welche die Bezeichnung nach jenem Lande trugen, in welchem der Armeekörper, dem sie zugetheilt waren, in Verwendung stand. Im November 1788 zählte das Feld-Zeugamt folgende Detachements: Das Wiener, Budweiser, Prager, Brunner, Ungarische, Peterwardeiner, Semliner, Galizische, Siebenbürgische, Banater, Slavonische und Croatische. Mit Rücksicht auf die Bildung des Semliner Detachements wurde der Stand auf 569 Mann erhöht. Alle diese Detachements blieben während der ganzen Dauer des Feld­zuges bestehen. Geändert wurde nur der Gesammt-Stand des Feld-Zeugamtes, welcher 1789 auf 582 Mann, 1790 aber auf 793 Mann stieg. Als 1790 auch für die Niederlande ein eigenes selbständiges Detachement ausgeschieden wurde, betrug der complete Stand 843 Mann. Nach dem Friedensschlüsse erfolgte, wie bei allen anderen Artillerie- Branchen, auch beim Feld-Zeugamte eine Standes-Begulierung. Die Allerhöchste Resolution vom 5. November 1790 fixierte die Friedens­stärke des Stabes mit 46, jene des Zeugs-Personals mit 224 Personen2). Diese Bestimmung trat aber erst November 1791 in Kraft3). Die Vermehrung des Stabes betrug im Vergleiche zum Stande des Jahres 1783/84: 5 Ober-Zeugwarte, 1 Unter-Zeugwart, 1 Ober-Chirurg, 8 Muni- tionäre, 3 Fourierschützen; jene der Zeugs-Personen4): 3 Oberlieutenants, 1 Unterlieutenant, 1 Handlanger-Corporal, 6 Handlanger-Gemeine und 46 Pro­fessionisten. Den Erfahrungen der vorausgegangenen Feldzüge entsprechend sah man von einer definitiven Festsetzung des Kriegs-Standes gänzlich ab und bestimmte, dass die nöthigen Erhöhungen des Friedens-Standes an Officieren und Unterofficieren den Artillerie-Regimentern zu entnehmen, jene an Hand­werksleuten aber durch Werbung aufzubringen seien6). ’) K. A., Standeslisten 1783. 2) K. A., O. A. 1792—1798, Nr. 33 und Mem. 1790, XIII, 201. 8) In diese Standesbestimmung ist das Niederländische Detachement, welches bis zum Verluste der Niederlande mit einem completen Stande von 87 Personen weiter auf­recht blieb, nicht eingerechnet. Siehe Anhang VIII. 4) Die Eintheilung in Compagnien wurde bald fallen gelassen, da sie infolge der Dislocation der Posten illusorisch wurde. 5) K. A., C. A. 1792—1793, Nr. 33.

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