Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903

227 Landsturmmänner in eigene Landwehr-(Landsturm-)Compagnien, konnten bei jedem Bataillon im Mobilisierungsfalle eventuell noch’2 weitere Compagnien aufgestellt werden. Die Festungs-Artillerie-Truppen sollten grundsätzlich in festen Plätzen, beziehungsweise in den Ausrüstungs-Stationen der Belagerungs-Artillerie-Parks dislociert sein; die Cadre-Abtheilungen aber nach Möglichkeit in den Stabs- Stationen. Die Commandoführung, Befugnisse und Aufgaben des Regiments- und selbständigen Bataillons-Commandanten waren jenen eines Regiments- oder selbständigen Commandanten der Infanterie gleich. Die neusystemisierten Ersatz-Compagnien konnten wie die Feld-Com­pagnien verwendet werden; im Falle des Ausmarsches giengen ihre Obliegen­heiten an die Landwehr- oder Landsturm-Compagnie, eventuell an ein zurück­zulassendes Detachement über. Im Kriege stellte die Festungs-Artillerie die Belagerungs-Artillerie-Parks und die mobilen Belagerungs-Batterie-G-ruppen auf. Der Stand einer Festungs-Artillerie-Compagnie war von jenem 1885 nur wenig verschieden. Er betrug im Frieden 2 Corporale und 2 Vormeister weniger, also nur 104 Köpfe, im Kriege blieb er der gleiche. Die Ersatz-Compagnie zählte im Frieden um 2 Subaltem-Officiere, 1 Feuerwerker, 1 Zugsführer, 2 Corporale, 2 Officiersdiener weniger, dafür um 2 Ober-, 4 Unter-Kanoniere mehr als die bisherige 6. Compagnie. Für den Kriegs-Stand wurde jener der letzteren beibehalten. Für jeden abgängigen Officier und Cadet-Ofűciers-Stellvertreter war. im Kriege ein Feuer­werker über den Stand zu führen. Der Regiments-Stab bestand aus dem Regiments-Commandanten und Adjutanten, dem Proviant-Officier, 2 Regiments- oder Oberärzten, 2 Rechnungs- Officieren, darunter 1 Lieutenant, 2 Rechnungs-Hilfsarbeitern, 1 Büchsen­macher, 7 Officiersdienern; jener eines Bataillons im Regiments-Verbände aus dem Bataillons-Commandanten, dem Bataillons-Adjutanten und Trompeter. Der Stab eines selbständigen Bataillons blieb wie bisher. Im Kriege erhöhte sich der Regiments-Stab um 4 Aerzte samrnt deren Officiersdienern und 2 Pferdewärter, der Stab eines Bataillons im Regiments-Verbände um 2 Pferdewärter, jener der selbständigen Bataillone um 1 Proviant-Officier, 1 Reservearzt sammt Officiersdiener und 2 Pferdewärter. * Systemisiert wurden für die Festungs-Artillerie: 6 Oberste, 6 Oberst­lieutenants, 12 Majore, 60 Hauptleute L, 80 II. Classe. Die übrigen Bestimmungen blieben unverändert; die im Occupations- Gebiete befindlichen Festungs-Compagnien bildeten jedoch selbständige Unter- Abtheilungen und wurden als eigene Verrechnungskörper fremden Verwaltungs- Commissionen zugewiesen. Die Zahl der mit oder ohne Begünstigung über die gesetzliche Zeit Weiterdienenden durfte bei den Regimentern 1 bis 3 höchstens 120, bei den Regimentern 4 bis 6 höchstens 80, bei den selbständigen Bataillonen höchstens 40 erreichen. Unterofficiere und Mannschaft waren auch in der Handhabung des Gewehres auszubilden. Im Nachhange zu dieser Organisation wurde mit Circ. Verordn, vom 30. October 1890 *) befohlen, dass in den Festungs-Artillerie-Regimentern 1, 2, 3 die Compagnien Nr. 4, 8, 12, in jenen 4, 5, 6 die Compagnien Nr. 4 und 8, bei den selbständigen Bataillonen die 4. Compagnien auf verminderten Stand zu setzen seien. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 28. December 1891, N. V. Bl. 48 wurde dieser Stand zwar wieder erhöht, blieb aber immer noch gegen den normalen zurück. Es war gestattet, diese Verminderung auf alle Unter- Abtheilungen gleichmässig zu vertheilen 2). Mit Circ. Verordn, vom 4. April 1892 wurden die Hauptleute der Festungs-Artillerie bezüglich der Fourage-Portion und Berittenmaehung jenen der Infanterie gleichgestellt. *) Praes. Nr. 57C9. Praes. Nr. 6401. Wurde 1892 nur für die 4. Compagnien aufrecht erhalten. 15*

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