Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903

228 1892. Die mit Allerhöchster Entschliessung vom 28. December 18.92 sanctionierte provisorische Organisation der Festnngs-Artillerie, welche mit 1. Januar 1898 in Kraft trat, gibt den Stand und die Organisation derselben bis auf den heutigen Tag. Die Zahl der Regimenter und Bataillone, sowie deren Gliederung blieb unverändert, ebenso die meisten der bisherigen Bestimmungen. Neu oder ergänzt sind nur die folgenden Punkte : Bei einigen Festungs-Artillerie-Regimentern werden schon im Frieden einzelne Compagnien zur Aufstellung mobiler Belagerungs-Batterie-Gruppen bestimmt und erhalten hiezu einen Cadre von 4 Reit- und 18 Zugpferden zugewiesen2). Die mit 1890, respective 1891 befohlene Standesverminderung der 4. Compagnie aller Bataillone wurde aufgehoben. Sämmtliche Compagnien erhielten gleichen Stand. Dem Ersatz-Compagnie-Cadre obliegt die Führung der Evidenz aller nicht activen Personen des Bataillons. Bei den Festungs-Artillerie-Regimentern wird ein Cadre auch mit der Führung der Evidenz der nicht activen Personen des Regiments-Stabes betraut. Die mit Revolvern bewaffnete Mannschaft (Unterofficiere der mobilen Belagerungs-Batterie-Gruppen und Bespannungszüge) ist im Gebrauche des­selben auszubilden. Ferner haben jene Compagnien, welchen die Aufstellung mobiler Belagerungs-Batterie-Gruppen obliegt, die Unterofficiere und Fahr-Kanoniere auch im Reiten, beziehungsweise Fahren zu schulen. Beim Ueberg-ang auf den Kriegs-Stand hat neben der Errichtung der Ersatz-Compagnien auch jene der mobilen Belagerungs-Batterie-Gruppen und der Bespannungszüge, der Landwehr- und Landsturm-Compagnien stattzufinden. Ausser den bisher festgesetzten Belagerungs-Batterie-Gruppen und den Belagerungs-Artillerie-Parks hat die Festungs-Artillerie nun auch Bespannungs­züge für feste Plätze aufzustellen. Diese sind zur Bespannung der im Kriege daselbst zu errichtenden Ausfalls- Batterien bestimmt. Sie scheiden sich in solche für Feld- und Gebirgs-Ausrüstung. Die Errichtung der mobilen Belagerungs-Batterie-Gruppen wird speciellen schon im Frieden hiezu gewählten Compagnien, jene der Bespannungszüge nach besonderen Weisungen den Ersatz-Compagnien der Festungs-Artillerie-Bataillone übertragen. Der Friedens- und Kriegs-Stand der Stäbe, dann der Kriegs-Stand der Compagnien blieb unverändert wie 1890. Der Friedens-Stand einer Feld-Compagnie wurde um 1 Ober- und 1 Unter-Kanonier vermindert, jener der Ersatz-Compagnie um 2 Ober- und 1 Unter-Kanonier vermehrt. Die Festungs-Artillerie-Compagnien, welche zur Aufstellung mobiler Belagerungs-Batterie-Gruppen bestimmt sind, erhielten eine Vermehrung des Mannschafts-Standes um 7 Ober- und 11 Unter-Fahr-Kanoniere. Mit dem Jahre 1894 gieng auch die Obsorge über die Beleuchtungs- Abtheilung von der Pionnier-, respektive Genie-Truppe an die Festungs- Artillerie über3). Im Jahre 1900 wurden die Cadres der mobilen Belagerungs-Batterie- Gruppen zu selbständigen Abtheilungen formiert und für diese je ein berittener Hauptmann, dann aus dem Stande der gesammten Festungs-Artillerie 3 Officiere und 44 Mann normiert. Die Adjustierung der Festung*-Artillerie wurde mit 19. März 1850 in folgender Weise bestimmt4): Der Gemeine (Arbeiter oder Handlanger) ist wie der Unter-Kanonier der Artillerie-Regimenter adjustiert und unterscheidet sich von diesem nur dadurch, dass er die Pantalons ohne Strupfen und keine Cartouche trägt. !) N. V. Bl. 40. Stück vom B0. December 1892. 2j Die Regimenter Nr. 1, 2, 3 hatten 1, das Regiment Nr 6 aber 2 Cadres zu 3 be­rittenen Unterofficieren, 18 Fahr-Kanonieren, 3 Unterofficiers-Reitpferden. 16 Zugpferden. 3) Circ. Verordn, vom 28. April 1894. 4) EL. M., Praes. Nr. 1S29/M. K. von 1850.

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