Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903

Nr. 2 in Theresienstadt, aus den Ergänzungs-Bezirken der Regimenter Nr. 36, 42, 92, 94 des IX. Corps. Nr. 3 in Wien, aus jenen der Regimenter Nr. 14, 49, 84 des II. Corps. Nr. 4 erst in Ragusa, dann in Wien, aus jenen der Regimenter Nr. 4 des II. Corps und Nr. 3 und 8 des X. Corps (Brünn). Nr. 5 in Komorn, aus allen Ergänzungs-Bezirken des V. und VI. Corps. Nr. 6 in Krakau, aus den Ergänzungs-Bezirken Nr. 100 des X. Corps (Brünn) und allen Bezirken des I. Corps. Nr. 7 in Olmütz, aus allen Ergänzungs-Bezirken des X. Corps (Brünn). Nr. 8 in Josephstadt, aus den Ergänzungs-Bezirken Nr. 18, 21, 74, 98 des IX. Corps. Nr. 9 in Trient, aus den Ergänzungs-Bezirken Nr. 59 des II. Corps und Nr. 7 und 27 des III. Corps. Nr. 10 erst in Wien, dann in Ragusa, aus allen Ergänzungs-Bezirken des III. Corps. Nr. 11 in Pola, aus allen Ergänzungs-Bezirken des III. Corps. Nr. 12 in Esseg, aus allen Ergänzungs-Bezirken des VII. und XIII. Corps. Von den im Öccupations-Gebiete errichteten Gebirgs-Batterien wurden mit Circ. Verordn, vom 10. October Nr. 1 und 2 des 11., dann Nr. 1, 3, 6 des 12. Bataillons im Frieden aufgelöst. Infolgedessen erhielt beim 11. Ba­taillon die bisherige Gebirzs-Batterie Nr. 5 die Nummer 1, die bisherige Nr. 6 die Nummer 2, beim 12. Bataillon die bisherige Nummer 4 die Nummer 1, Nr. 5 die Nummer 3. Der Kriegs-Stand beider Bataillone wurde hiedurch nicht geändert. 1885 *). Die bisherigen allgemeinen Bestimmungen blieben 1885 bestehen, nur entfielen beim 11. und 12. Bataillon die Gebirgs-Batterien, während beim 9. Bataillon die Zahl und Numerierung derselben (3), wie deren Verdopplung im Kriege aufrecht blieb. Die 1882 im Frieden bestandenen Gebirgs-Batterien mit erhöhtem Stande erscheinen nicht mehr; es gab nun im Kriege nur solche mit gemischter Ausrüstung. Die Standesveränderungen hei den Compagnien waren geringe. Im Frieden hatten jene Nr. 1 bis 5 nunmehr statt des einen Oberlieutenants einen Lieutenant mehr, jene Nr. 6 einen Zugsführer weniger. Die Gebirgs-Batterien im Frieden normal, im Kriege mit gemischter Ausrüstung behielten den bisherigen Stand. Bei jedem Bataillons-Stabe wurde ein Büchsenmacher neu systemisiert. Die Chargen-Eintheilung der Commandanten sowie alle anderen Be­stimmungen über Rechnungs-Unter officiere, Bandagen träger etc. blieben wie 1882, die Zahl der Hauptleute wurde wieder auf 52 I. und 25 II. Classe festgesetzt. • B. Festungs-Artillerie-Begimenter 1890—1903. Mit den organischen Bestimmungen des Jahres 18902) trat eine voll­ständige Aenderung in der bisherigen Organisation der Festungs-Artillerie ein. Darnach gliederte sich dieselbe in 6 Festungs-Artillerie-Regimenter und 3 selbständige Festungs-Artillerie-Bataillone. Die Regimenter erhielten die Nummern 1 bis 6, die selbständigen Ba­taillone die Nummern 1 bis 3. Ausserdem führten die Regimenter die Namen, der Inhaber. Sie bestanden aus dem Regiments-Stab, dann, die Regimenter 1 bis 3 aus 3 Bataillonen mit den Nummern 1 bis 3, jene 4 bis 6 aus 2 Bataillonen mit den Nummern 1 und 2. Diese sowie die 3 selbständigenBataillone gliederten sich in denBataillons- Stab, 4 Feld-Compagnien und 1 Ersatz-Compagnie-Cadre. Aus letzterem wurde im Mobilisierungsfalle dieErsatz-Compagnie formiert. Die Feld- und Ersatz-Compagnien waren im Regimente und in den selbständigen Bataillonen fortlaufend numeriert. Durch Formierung der nach Completierung aller Formationen erübrigenden Landwehr-, beziehungsweise J) Verlautbart mit N. V. Bl. Nr. 7. 2) N. V. Bl. Nr. 31 ex 1890.

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