Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903
225 1876—1890. Die Organisation dieses Jahres, welche in erster Linie die Feld-Artillerie hetraf, berührte die Festungs-Artillerie in ihrer seit 1871 bestehenden Formation nur insofern, als die seither verfügten Standesveränderungen in dieselbe aufgenommen, die Chargen-Vertheilung der Commandanten-Stellen und Officiere in anderer Weise geregelt und weitere Bestimmungen über die Gebirgs-Batterien gegeben wurden. Das Chargen-Verhältnis der 12 Stabsofficiers-(Commandanten-)Stellen wurde mit 1 Oberstlieutenant und 11 Majoren, das der Compagnie- und Batterie-Commandanten mit 52 Hauptleuten I. und 25 II. Classe festgesetzt. Die mit Circ. Verordn, vom 6. October 1876 anbefohlene Standes- Verminderung und die schon früher verfügte Eintheilung eines Oberlieutenants beim Stabe im Kriege blieb in Kraft. Nur bei den Gebirgs-Batterien, die auch weiterhin als solche mit normaler und solche mit gemischter Ausrüstung zu formieren waren, wurde der Stand der ersteren um 3 Ober- und 5 Unter-Kanoniere, dann 5 Tragthiere höher bemessen, als jener der letzteren, welcher dem des Jahres 1871 gleichblieb. Welche Gebirgs-Batterien die normale, welche die gemischte Ausrüstung anzunehmen hatten, blieb der fallweisen Bestimmung Vorbehalten, jedoch sollten grundsätzlich die Gebirgs-Batterien des Bataillons Nr. 9 die gemischte, jene des 11. und 12. die normale Gebirgs-Ausrüstung erhalten. Im Jahre 1880 wurde der Stab des 4. Festungs-Artillerie-Bataillons von Wien nach Bagusa, jener des 12. von Carlstadt nach Esseg verlegt. 1882. Bei der mit N. V. Bl. Nr. 46 vom Jahre 1882 herausgegebenen Organisation der Festungs-Artillerie ergaben sich gegen die bisherigen Bestimmungen folgende Aenderungen : Die Bataillone Nr. 11 und 12 hatten ausnahmsweise im Occupations- Gebiete je 6 Gebirgs-Batterien, mit den Nummern 1 bis 6, zu erhalten1), weshalb ihnen auch für den Mobilisierungsfall nur die Mannschaft für eine Gebirgs-Batterie aus dem Grundbuchs-Stande zuzuweisen war. Die Zahl der Feuerwerker wurde bei allen Compagnien und Batterien für den Krieg und Frieden um einen vermindert, dafür ein Bechnungs-Unter- officier I. oder II. Classe eingetheilt. Desgleichen erscheint die Anzahl der Corporale bei dem Friedens-Stande der Compagnien um einen veringert. Der Stab blieb unverändert. Bezüglich der Commandanten galt nun die Bestimmung, dass 3 derselben Oberstlieutenants, 9 Majore sein sollten. Die Gesammtzahl der Hauptleute war mit 54 I. und 27 II. Classe bestimmt. Diese wurde mit Bücksicht auf die im Occupations- Gebiet aufgestellten Batterien der Bataillone Nr. 11 und 12 um 4 erhöbt. Neu erscheint der normale und der erhöhte Friedens-Stand der Gebirgs- Batterien. Der normale ist dem Friedens-Stande von 1876 gleich, der erhöhte unterscheidet sich vom früheren Kriegs-Stande durch Systemisierung 1 Cadet- Officiers-Stellvertreters und 1 Bechnungs-Unterofíiciers I. oder II. Classe statt 1 Feuerwerkers; ferner dadurch dass er 1 Feuerwerker, 4 Corporale, 6 Vormeister, 20 Ober- und 26 Unter-Kanoniere, aber keinen Curschmied zählte. Die Gebirgs-Batterien des Bataillons Nr. 9 hatten den normalen, die 6 Gebirgs-Batterien des 11. und 12. Bataillons den erhöhten Friedens-Stand. Von den Bechnungs-Unterofficieren war der grössere Theil I. (Feuerwerker), der kleinere H. Classe (Zugsführer). Im Kriege rangierte in jede Classe die Hälfte. Die schon 1869—1871 angeführten Bestimmungen bezüglich der Bandagenträger, Stabsführer, Fleischhauer blieben aufrecht. Mit Circ. Verordn, vom 5. Februar 1883 wurde eine neue Ueber- sicht der Ergänzungs-Bezirke herausgegeben und die Dislocation der Bataillone geändert. Hienach ergänzten sich: Das Festungs-Artillerie-Bataillon Nr. 1 in Budapest, aus allen Ergänzungs- Bezirken des IV. Corps. !) Diese Bataillone hatten im Laufe des Feldzuges 1878—1879 den Stand ihrer Batterien auf diese Zahl bereits erhöht. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. IV. Bd. I. Theil. 15