Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903
224 Bei jenen Compagnien, wo der Cadet-Officiers-Stellvertreter abgängig war, wurde statt desselben 1 Feuerwerker mehr im Stande geführt. Im Kriege erhielt nachträglich der Chefarzt jedes Bataillons 1 Ober- Kanonier als Bandagenträger, der Proviant-Officier, wenn das Bataillon vereint blieb, 1 Unterofficier zu Stabs-Fuhrdiensten zugewiesen. Diese Leute wurden beim Stabe übercomplet geführt. War das Bataillon zu einem Belagerungs-Artillerie-Park bestimmt, so erhielt der Proviant-Officier auch 1 Fleischhauer sammt Gehilfen. Gleichzeitig wurden die Bataillone nach den Ländern benannt und zwar das 1. Ungarisches, das 2. Böhmisches, das 3. Mährisches, das 4. Nieder- Oester- reichisch-Galizisches, das 5. Ungarisches, das 6. Mährisch-Schlesisches, das 7. Mährisch-Galizisches das 8. Böhmisch-Galizisches, das 9. Böhmisch-Galizisches, das 10. Böhmisches, das 11. Steyrisches, das 12. Ungarisches. Der Stab des 4. Bataillons kam von Olmütz nach Wien. Mit 1870 kam der Stab des 10. Bataillons von Pola nach Triest, jener des 8. von Temesvár nach Josefstadt, des 7. von Komorn nach Olmütz, des 5. von Olmütz nach Komorn, des 2. von Josefstadt nach Theresienstadt, des 1. von Theresienstadt nach Temesvár. Die Uebergabe des Kriegs-Augmentations-Materials der Gebirgs-Batterien (ausser der Munition) indie Verwaltung der Festungs-Artillerie-Bataillone wurde mit Circ. Verordn, vom 23. November 1871 angeordnet. Dementsprechend wurde das Material mit dem Jahre 1872 in folgender Weise deponiert1). Für die in Tyrol aufzustellenden 6 Gebirgs-Batterien des 9. Bataillons bei dem Zeugs-Depot, respective Filialen: Innsbruck, Franzensfeste, Trient. Für die beiden in Nord-Dalmatien vom 12. Bataillon aufzustellenden Batterien in den Depots Spalato und Zara, für jene in Süd-Dalmatien vom 11. Bataillon aufzustellenden Batterien in den Depots Bagusa und Cattaro. Ausserdem wurde bereits für Aufstellung weiterer Gebirgs-Batterien Vorsorge getroffen und an Gebirgs-Artillerie-Material deponiert: in den Depots Carlstadt und Esseg für je 1 Batterie, in Pest für 2 Batterien, in Wien für 4 Batterien, in Josefstadt für 1 Batterie. Alle diese Batterien schieden sich in solche mit gemischter und solche mit normaler Ausrüstung. Bei der normalen erhielten die Batterien zum Transporte nur Tragthiere beigegeben, bei der gemischten wurde ein Theil der Bagage und 'Verpflegung auch auf landesüblichen Fuhrwerken mitgeführt. Im Jahre 1875 wurde angeordnet, dass im Bedarfsfälle vom 1., 3., 4., 10. Festungs-Bataillon Gebirgs-Batterien aufzustellen seien, ferner dass das 12. Bataillon statt 2 im Kriege nun 4 zu formieren habe. Diese Batterien wurden zum Unterschiede von den organisationsmässigen als abnorme bezeichnet und von jenen Compagnien bemannt, welche sich in der Deponierungs-Station des Ausrüstungs-Materials befanden und in der Bedienung des Gebirgs-Geschützes auszubilden waren. Die Commandanten dieser Batterien waren von den betreffenden Bataillons-Commandanten zu ernennen. Tragthierführer, Fahr - Kanoniere und Unterofficiere für diese Batterien hatten die zunächst gelegenen Feld-Artillerie - Begimenter beizustellen, erstere eventuell auch die Cavallerie aus ihrem Beserve - Stande. Die etwa fehlenden Professionisten hatten die Artillerie - Begimenter zu ersetzen 2). Das Festungs-Artillerie-Bataillon in Olmütz hatte ebenfalls Leute einer Compagnie für die Bedienung einer Gebirgs-Batterie auszubilden3). Im Jahre 18764) erfolgte noch vor der Neu-Organisation dieses Jahres eine Verminderung des Friedens-Standes der Compagnien Nr. 1 bis 5 um 2 Ober-Kanoniere und 2 Unter-Kanoniere. Die Compagnie Nr. 6 wurde um 1 Feuerwerker, 3 Corporale und 2 Unter-Kanoniere vermindert. x) R. K. M., Registratur 1872, Abtli. 7. 3) R. K. M., Registratur, 1872, Abth. 7. Nr. 949. 2) Es unterschieden sich also die Grebirgs-Batterien nun in organisationsgemässe und abnorme, nebstbei aber noch in solche mit normaler und solche mit gemischter Ausrüstung. 4j N. Y. Bl. Circ.Verordn, vom 6, October 1876.