Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - I. Festungs-Artillerie 1850-1854

2L8 je eines 2. Bataillons, bei dem kein Reehnungsführer, sondern statt desselben nur 1 Fourier war1). Ferner je 1 Ober- und Chef-Arzt, 3 Unter-Aerzte, 1 Stabstrompeter, bei Bataillonen mit Rechnungsführer und Rechnungs­kanzlei 8 Fouriere, bei den übrigen nur 1, 1 Fourierschütz, 2, respective 3 Privatdiener. Die Stärke des Stabes betrug also bei Bataillonen mit Rechnungs­kanzleien 20, bei den anderen 11 Köpfe. Die Urlauber-Evidenzhaltung bestand aus 1 Officier; die Compagnie aus 1 Hauptmann I. oder II. Classe, 1 (2)* 2) Oberlieutenant, 2 Unterlieutenants, 6 (8) Feuerwerkern, 8 (12) Corporalen, 2 Trompetern, 20 Bombardieren, 50 (80) Ober-Kanonieren, 60 (100) Unter-Kanonieren, 1 Fourierschütz, 3 (4) Privatdienern. Von den Ober-Kanonieren konnten per Compagnie 40 Mann mit der Vormeisters-Distinction betheilt werden. Der Stand einer Compagnie betrug im Frieden 154, im Kriege 232 Mann. Der General-Artillerie-Director hatte die Gerichtsbarkeit über die Bataillone, konnte aber das Jus gladii den Bataillons- Commandanten übertragen 3). Diese Festungs-Artillerie-Bataillone wurden schon 1854 aus folgenden Gründen wieder aufgelöst: Die Erfahrungen, welche man in dem gegebenen Zeiträume bezüglich derFestungs-Artillerie gemacht hatte und dieUeberzeugung, dass im Kriegsfälle dennoch auch Mannschaft der Feld-Artillerie in festen Plätzen verwendet werden müsse, dass eine strenge Sonderung zwischen der Aus­bildung in der Bedienung von Festungs- und Feld-Geschützen bei beiden Branchen nicht durchführbar wäre, endlich das Vorbild fremder Staaten führten zu der Ansicht, dass es besser sei, die Feld-Artillerie zu vermehren und ein eigenes Küsten-Regiment aufzustellen. Letzteres schon deshalb, weil die Küsten- Vertheidigung besondere, durch die abweichende Kampfweise in Küsten­befestigungen bedingte Verhältnisse ergab und das hiefür bestimmte Geschütz- Material ganz specielle Einrichtungen benöthigte. Die Auflösung der Festungs-Artillerie-Bataillone erfolgte mit 31. Juli 1854 4 5). Die daraus gebildeten Körper wurden mit 1. August desselben Jahres aufgestellt. Bei der Dissolvierung wurden ganze Compagnien in die verschiedenen Artillerie-Regimenter und zwar fast durchgehends als Compagnien derselben, selten als Batterie-Mannschaft eingetheilt, aus der Mehrzahl der Compagnien des 5., 6. und 7. Bataillons das Küsten-Artillerie-Regiment gebildet5). Die Adjustierung der Festungs-Artillerie unterschied sich von jener der Feld-Artillerie darin, dass die Mannschaft an den Pantalons keine Knöpfe hatte und die Chargen keine Sporen trugen. Gleich den anderen Artillerie-Truppen erhielten auch die Compagnien der Festungs-Artillerie je 20 Stück Reisszeuge sammt Futteralen, die aber nicht mehr von der Mannschaft getragen, sondern vom Compagnie-Commandanten verwahrt wurden. Die Officiere waren wie die Feld-Artillerie-Officiere adjustiert, die Un­berittenen hatten keine Sporen und trugen den Cavallerie-Officiers-Säbel neuer Art. *) Die Bataillone Nr. 1 und 8 hatten einen gemeinschaftlichen Fourier, dann jene Nr. 4 und 5, Nr. 6 und 7, Nr. 2 und 8. *) Die Zahlen in Klammern bezeichnen den Kriegs-Stand. s) Allerhöchste Kntschliessung vom 31. December 1850. 4) R. K. M., Registratur 1854. Praes. Nr. 247. 5) Das Detail siehe bei den betreffenden Regimentern.

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