Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903

II. Festungs-Artillerie 1867 —1903. A. Festungs-Artillerie-Bataillone 1867—1869. Die mit dem Jahre 1854 erfolgte Vereinigung der Festungs-Artillerie mit der Feld-Artillerie blieb mehr oder weniger immer eine äusserliche. Schon anfangs waren die bei den Regimentern neben den Batterien befindlichen Compagnien ausser zum Parkdienste hauptsächlich für den Festungsdienst be­stimmt. Bei der Organisation vom Jahre 1863 verschloss man sich aber nicht mehr länger der Forderung nach eigenen, nur für den Festungsdienst zu ver­wendenden Truppen und schuf daher eigene Abtheilungen für den Park­dienst, während man die bisherigen Compagnien ganz für den Festungsdienst widmete und daher „Festungs-Compagnien” benannte. Hiedurch war aber auch die völlige Trennung dieser Compagnien von den Regimentern nur mehr eine Frage der Zeit, die 1867 durch die Aufstellung einer eigenen Festungs- Artillerie gelöst wurde. Die "Gründe biefür blieben theilweise dieselben, welche schon 1850 zur Bildung einer eigenen Festungs-Artillerie geführt hatten. Vor allem war es wieder der Umstand, dass die Bedienung des Festungs-Geschützes eine andere ist als jene des Feld-Geschützes und eine intensivere Ausbildung verlangt; ferner die begreifliche Erscheinung, dass jeder Commandant eines Feld- Artillerie-Regiments die Ausbildung der Batterien mit grösserer Sorgfalt be­trieb. als jene, der ihm im Ernstfälle gänzlich fernliegenden Festungs-Com­pagnien, infolgedessen die wenigst tüchtigen Individuen des Regiments bei letzteren vereint wurden. Schliesslich gab auch das Beispiel der anderen Staaten, in welchen Feld- und Festungs-Artillerie geschieden waren. Ver­anlassung, diese Trennung durchzuführen. Es handelte sich vor allem darum, ob die Festungs-Artillerie in Regimenter oder in Bataillone zu gliedern sei. Die Kosten für die Aufstellung von Regiments-Stäben, sowie der Umstand, dass der Zweck der Festungs-Artillerie eine zerstreute Dislocierung bedingte, welche die Einflussnahme des Regiments-Commandanten auf die Unter- Abtheilungen sehr beschränken musste, sprachen für die Gliederung in selb­ständige Bataillone. Man hatte eben noch zu sehr die Verhältnisse des erst (1864) aufge­lösten Raketeur-Regiments vor Augen, welches infolgedessen, dass die Ab­theilungen in der Monarchie zerstreut dislociert sein mussten, ohne höhere Leitung blieb — ein Grund, der für die Auflösung mit massgebend war. Entsprechend der Anzahl der zu besetzenden Festungen ergab sich die Nothwendigkeit, 12 Bataillone aufzustellen. Zur Formierung derselben waren die Festungs-Compagnien der Regimenter, sowie ein Theil des Küsten-Regi- ments, das nach dem Verluste der venetiauischen Küste fast überflüssig war, vorhanden. Bisnun hatten die Artillerie-Regimenter Nr. 5 und Nr. 7, ferner das Küsten-Regiment die nöthigen Gebirgs-Batterien im Stande. Das Bestreben nach gleichmässiger Gliederung der Regimenter, sowie die Auflösung des Küsten-Regiments und die Nothwendigkeit, die Gebirgs-Batterien in einem

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