Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903
II. Festungs-Artillerie 1867 —1903. A. Festungs-Artillerie-Bataillone 1867—1869. Die mit dem Jahre 1854 erfolgte Vereinigung der Festungs-Artillerie mit der Feld-Artillerie blieb mehr oder weniger immer eine äusserliche. Schon anfangs waren die bei den Regimentern neben den Batterien befindlichen Compagnien ausser zum Parkdienste hauptsächlich für den Festungsdienst bestimmt. Bei der Organisation vom Jahre 1863 verschloss man sich aber nicht mehr länger der Forderung nach eigenen, nur für den Festungsdienst zu verwendenden Truppen und schuf daher eigene Abtheilungen für den Parkdienst, während man die bisherigen Compagnien ganz für den Festungsdienst widmete und daher „Festungs-Compagnien” benannte. Hiedurch war aber auch die völlige Trennung dieser Compagnien von den Regimentern nur mehr eine Frage der Zeit, die 1867 durch die Aufstellung einer eigenen Festungs- Artillerie gelöst wurde. Die "Gründe biefür blieben theilweise dieselben, welche schon 1850 zur Bildung einer eigenen Festungs-Artillerie geführt hatten. Vor allem war es wieder der Umstand, dass die Bedienung des Festungs-Geschützes eine andere ist als jene des Feld-Geschützes und eine intensivere Ausbildung verlangt; ferner die begreifliche Erscheinung, dass jeder Commandant eines Feld- Artillerie-Regiments die Ausbildung der Batterien mit grösserer Sorgfalt betrieb. als jene, der ihm im Ernstfälle gänzlich fernliegenden Festungs-Compagnien, infolgedessen die wenigst tüchtigen Individuen des Regiments bei letzteren vereint wurden. Schliesslich gab auch das Beispiel der anderen Staaten, in welchen Feld- und Festungs-Artillerie geschieden waren. Veranlassung, diese Trennung durchzuführen. Es handelte sich vor allem darum, ob die Festungs-Artillerie in Regimenter oder in Bataillone zu gliedern sei. Die Kosten für die Aufstellung von Regiments-Stäben, sowie der Umstand, dass der Zweck der Festungs-Artillerie eine zerstreute Dislocierung bedingte, welche die Einflussnahme des Regiments-Commandanten auf die Unter- Abtheilungen sehr beschränken musste, sprachen für die Gliederung in selbständige Bataillone. Man hatte eben noch zu sehr die Verhältnisse des erst (1864) aufgelösten Raketeur-Regiments vor Augen, welches infolgedessen, dass die Abtheilungen in der Monarchie zerstreut dislociert sein mussten, ohne höhere Leitung blieb — ein Grund, der für die Auflösung mit massgebend war. Entsprechend der Anzahl der zu besetzenden Festungen ergab sich die Nothwendigkeit, 12 Bataillone aufzustellen. Zur Formierung derselben waren die Festungs-Compagnien der Regimenter, sowie ein Theil des Küsten-Regi- ments, das nach dem Verluste der venetiauischen Küste fast überflüssig war, vorhanden. Bisnun hatten die Artillerie-Regimenter Nr. 5 und Nr. 7, ferner das Küsten-Regiment die nöthigen Gebirgs-Batterien im Stande. Das Bestreben nach gleichmässiger Gliederung der Regimenter, sowie die Auflösung des Küsten-Regiments und die Nothwendigkeit, die Gebirgs-Batterien in einem