Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Entstehung und Organisation des Küsten-Artillerie-Regiments 1854 bis 1868

Küsten-Artillerie-Regiment 1854—1868. Das weite Gebiet der Küste im Süden der Monarchie hielt schon im Frieden einen nicht unbeträchtlichen Theil der Artillerie zur Besetzung der daselbst angelegten Befestigungen und Verwaltung der in diesen deponierten Vorräthe fest. Die Verschanzungen des Triester Hafens, die Forts, welche Venedig umgaben, die Fortificationen an der Küste Istriens und in Dalmatien waren weder an Zahl, noch an Armierung unbedeutend oder nebensächlich1). Bis zum Jahre 1850 wurde die Artillerie-Besatzung aus dem Stande der Regimenter, des Bombardier-Corps und der nächstgelegenen Garnisons- Artillerie-Districte entnommen. Mit der Organisation vom Jahre 1850 fiel diese Aufgabe den Festungs-Bataillonen zu. Die schon damals angeregte Errichtung eines Küsten-Regiments kam nicht zur Verwirklichung. Als jedoch 1854 die Festungs-Bataillone aus mehrfachen Gründen wieder aufgelöst wurden, die Organisation und Verhältnisse der Artillerie-Regimenter in keiner Weise die Möglichkeit gaben, durch diese für den Schutz der Küste vorzusorgen, sah man sich gezwungen, einen eigenen Körper für diese Auf­gabe zu schaffen und an die Aufstellung einer eigenen Küsten-Artillerie zu schreiten. Massgebend für die zur Berathung der neuen Artillerie-Organisation eingesetzte Commission waren: 1. Das Bestehen einer eigenen Küsten-Artillerie in anderen Staaten. 2. Die vom Kampfe in Land-Befestigungen abweichende Küsten-Ver- theidigung, welche ein anderes Geschütz-Material und andere Einrichtungen erfordert. 3. Die Nothwendigkeit, das zur Vertheidigung bestimmte Personal für diesen speciellen Zweck auszubilden und ihm Gelegenheit zu geben, sich bereits im Frieden mit dem zu vertheidigenden Objecte völlig vertraut zu machen. Dieser Nothwendigkeit konnte nicht genügt werden, wenn die Artillerie- Mannschaft von den Regimentern beigestellt und daher, den Grundsätzen der Ausbildung entsprechend, gewechselt wurde. Wollte man aber nur bestimmte Abtheilungen eines Regiments als Bemannung der Küstenplätze verwenden, so musste man dieses Regiment bedeutend vermehren. Damit wäre aber in Wirklichkeit doch eine eigene Küsten-Artillerie geschaffen worden, die nebst­bei als unorganischer Ballast die Einheit dieses Regiments gestört hätte. Auch die Verwendung einzelner Abtheilungen verschiedener Regimenter für den Küstendienst hätte bei der durch die Lage der meisten der österreichischen Seeplätze bedingten Localabgeschlossenheit dem Wesen nach eine eigene Küsten-Artillerie ergeben2). *) *) Nach den Berechnungen, welche noch 1850 galten, waren für die Küstenplätze in Istrien im Kriegsfälle 900 Mann, für jene in Dalmatien 1200 erforderlich, für alle festen Plätze in Italien und Tyrol 8900 Mann. (K. A., Mem., XIII, 210.) *) K. A., Mem., XIII, 268. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. IV. Bd. I. Theil. 14

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