Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Raketeur- und Gebirgs-Artillerie-Regiments 1817-1865 - C. Adjustierung

203 5. Entwicklung möglichst grosser Geschützwirkung auf kleinem Raume. Hiezu waren alle Batterien mit so viel Reserve-Geschützen ausgerüstet, dass die Geschützzahl verdoppelt werden konnte. In solchen Fällen wurde das Geschütz nur von 1 bis 2 Mann bedient1). Aus dieser Bestimmung folgt schon, dass die Raketen-Batterien bei den Corps-Reserven eingetheilt werden mussten, denn ihre Verwendung musste in der Hand des Höchstkommandierenden liegen. Nur im Gebirgskriege traten sie in den Truppen-Verband. Die Verwendbarkeits-Grenze der Raketen war mit Rücksicht auf den Effekt von der Grösse und Beschaffenheit des Zieles abhängig. Man konnte Kartätschen bis zu 600 Schritt schiessen, Schuss-Raketen bis 300 Schritt schiessen, bis 1100 Schritt schleudern, die sechspfündige Wurf- Rakete auf 800 Schritt, die zwölfpfündige auf 1400 Schritt werfen. C. Adjustierung. Die Adjustierung und Bewaffnung der ursprünglich bestandenen Raketen- Anstalt war keine gleichmässige ; Officiere und die commandierte Mannschaft trugen die Uniform ihres Stammkörpers. Beim Ausmarsche der beiden Batterien nach Hüningen 1815 wurde eine gleichmässige Adjustierung seitens des Majors Augustin vorgeschlagen und auch vom Hofkriegsrathe genehmigt. Dieselbe war von grüner Farbe. Immerhin fand nach 1815 keine weitere Betheilung mit einheitlichen Monturen statt, da seitens des Commandanten wiederholt über den Mangel einer solchen geklagt wurde. Dadurch, dass die Commandierten die Monturen ihrer Regimenter mitbrachten, die 1815 erzeugte einheitliche Montur schon grösstentheils unbrauchbar war, also alle möglichen Ad­justierungen im bunten Gemisch vorhanden waren, wurde die Anstalt auch spottweise als Transportshaus bezeichnet Der Grund ihrer Vernachlässigung in dieser Hinsicht lag darin, dass die geringen Fortschritte, welche das Raketenwesen anfangs erzielte, die Existenz­berechtigung und Möglichkeit einer eigenen Raketeur-Truppe in Frage stellte. Erst mit der Errichtung des Feuerwerks-Corps wurde für dasselbe eine einheitliche Adjustierung bestimmt. Dieselbe war jener der Artillerie gleich und unterschied sich nur durch die Granate an der rothen Egalisierung und durch die mit dem Buchstaben „F” gezeichneten Knöpfe. Die Adjustierungs­vorschrift vom Jahre 1828 gibt für das Feuerwerks-Corps folgende Norm: Officiere, Munitionäre, Feuerwerker und Untermeister, wie das Bombardier- Corps, unterscheiden sich von den äquiparierenden Chargen desselben nur durch die Granaten an den Kragen und Hüten, sowie durch die mit „F” gezeichneten Knöpfe. Die Granaten waren bei den Officieren goldgestickt, bei allen anderen aus Messing. Munitionäre, Feuerwerker und Untermeister erhielten auch an den Rockschössen beim Zusammenstosse des rothen Umschlages die messingene Granate. Die Untermeister hatten Kittel wie die Infanterie. Die Corporate waren wie jene der Artillerie-Regimenter, die Gemeinen wie die Kanoniere, die Tamboure wie die Artillerie-Regiments-Tamboure ge­kleidet und bewaffnet, doch hatten sie ebenfalls die Granate und mit „F” gezeichneten Knöpfe. Die Gemeinen hatten kein Reisszeug. Statt dessen erhielten sie bei den Feld-Compagnien eine Cartouche (wie die Füsilier-Unterofficiere), auf deren Deckel eine messingene Granate angebracht war. Die gemeinen Professionisten hatten einen Hut ohne Federbusch, ohne Schlinge und Knopf und trugen die messingene Granate nur am Mantel und Rockkragen, sonst waren sie ebenfalls wie die Kanoniere bekleidet. Sie hatten weder Luntenstab noch Reisszeug. Bei der Arbeit trugen sie Vortuch oder Schurzfell, wie die Meister. Jene Mannschaft des Feuerwerks-Corps, welche auf Kriegsschiffen verwendet wurde, *) *) Ueher die Wirkung und Anwendung der Raketen-Geschütze, siehe K. A., Mem. 1848, XIII, 224 und 1881 XII, 152 und 158.

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