Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - C. Adjustierung
179 Der Corporal hatte ebenfalls die Adjustierung des Unter-Kanoniers, doch trug er: beiderseits am Kragen des Rockes je zwei weisse Distinctions- sterne, lederne Handschuhe, ein Cavallerie-Porte-épée, den neuartigen Cavallerie- Säbel mit dem Säbelgehänge nach Art der deutschen Cavallerie, aber von rothem Juchtenleder, dann Sporen nach Art der deutschen Cavallerie. Er hatte keine Zwilchpantalons,'jedoch die Cartouche. Der Feuerwerker erhielt den Rock ohne Achselwulst und Dragoner, die Schosstheile mit rothem Zweidraht gefüttert, am Kragen je drei weisse Distinc- tionssterne, sonst war er wie der Corporal adjustiert, hatte aber weder Zwilchkittel noch Brotsack. Der Bespannungs-Artillerist unterschied sich vom Unter-Kanonier durch den Mangel der Achseldragoner am Rocke, durch das Leibi, welches bei demselben nach dem Cavalleriesclmitt erzeugt war, aber gleichfalls scharlachrothe Egalisierung und Artillerieknöpfe hatte, durch die Form der Hose, die Cavalleriesclmitt erhielt. Säbel1) und Säbelgehäng hatte er wie der Corporal. Er erhielt Säbel-Handriemen und Sporen, Zwilchpantalons und Cartouche trug er nicht. Der Trompeter und Stabstrompeter hatte einen, respective zwei Distinc- tionssterne am Kragenende, am Kragen und an den Aufschlägen, dann über den Achseln, Kameelhaar-Borten und die damit gezierten Achseldecken. Das Leibi war wie beim Bespannungs-Artilleristen. Sonst waren beide wie der Corporal adjustiert, nur hatte der Trompeter statt des Porte-épées den Säbel- Handriemen. Der Stabstrompeter trug statt der Trompete ein Signalhorn und das Corporals-Porte-épée. Der Regiments-Trompeter erhielt statt der Kameelhaar-Borten goldene, in der übrigen Adjustierung war er dem Feuerwerker gleich, doch hatte er die Säbelkuppel wie die Offlciere, aber mit Seide gestickt. Er hatte Zwilchpantalons wde der Unter-Kanonier, doch keine Sporen. Mit Circ. Verordn, vom 20. Februar 1851, Nr. 7538/M.K. wurde auch die Adjustierung der Officiere auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung vom 5. December 1850 neu bestimmt. Darnach erhielten dieselben den Csako wie die Infanterie-Officiere mit goldenen Distinctions-B orten, die sich nach der Charge durch dreierlei Breiten-Dimensionen unterschieden. Dieselbe waren für Stabsofflciere 2Vs Zoll, für Hauptleute Í3U Zoll, für Sübaltern-Officiere 11h Zoll breit. Am Csako trugen sie ebenfalls die goldene Bouillonrose und den gleichen k. k. Adler. Letzterer hatte die Regiments-Nummer. Im übrigen erfolgten an den Adjustierungsstücken im Vergleich zu früher folgende Veränderungen. Die Röcke erhielten statt der Distinctions- borten die Distinctionssterne, bei den Stabsofficieren ausserdem Goldborten am Kragen und den Aermel-Aufschlägen. Die Pantalons waren nunmehr von lichtblauer Farbe mit rothem Passepoil, statt der Zwilchhosen wurden Ueber- zughosen in der Art der deutschen Cavallerie mit Lederbesatz, doch ohne Passepoil eingeführt. Der Mantel von grau meliertem Tuch hatte den Cavallerie- schnitt und erhielt einen Regenkragen. Die Sporen waren wie bei den Generalen (Anschlagsporen); Sommerbeinkleider, Stiefel, Halsbinde, Handschuhe wie bei der Infanterie; der Säbel ein Korbsäbel von 32 Zoll Länge, Porte-épée und Säbelkuppel wie bei der Infanterie. Infolge Allerhöchster Entschliessung vom 30. April* 2) 1851 erhielten die Fahr-Kanoniere haarene Packtornister mit Oberlederdeckel für das Pferde- Putzzeug, nachdem sie schon mit Allerhöchster Entschliessung vom 3. December 1850 Mantelsäcke zur Fortbringung ihrer Bagage erhalten hatten3). Nur die berittenen Unterofflciere wurden ausser mit dem Säbel, noch mit der Pistole bewaffnet. Im Jahre 18524) erhielten die Corporale und Feuerwerker und die Fahr- Kanoniere statt der Leibln Spencer, erstere beide mit den Distinctionssternen, J) Leichte Cavallerie-Säbel. K. M. 1851/M. K. 7538. 2) N. V. Bl. 1851, Circ. Verordn, vom 30. April, E. 3162. 3) N. Y. Bl. 1650, Circ. Verordn, vom 5. December, Nr. 7474 K. 4) N. V. Bl. 1852, Circ. Verordn, vom 8. Januar, Nr. 898/M. K. 12*