Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
93 Hiebei sollte die Ueberzahl an Pferden bei dem einen Regimenté zur Completierung des bei anderen Regimentern zur Bespannung der ersten Linie nöthigen Pferde-Standes dienen und eine Auswechslung und Auffrischung der Bespannungen der am Kriegs-Stand befindlichen Regimenter erreicht werden. Nebenher sollte hiedurch der Uebergang auf die folgende neue Organisation wesentlich erleichtert werden. Demnach wurde befohlen *) und von Sr. Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 13. October 1862 genehmigt, dass bei allen Rohr-Gesohütz- Batterien der Regimenter 1, 2, 4, 6, 9, 10, 11 und 12, unter Beibehaltung des mit der Organisation von 1860 bestimmten Standes an Chargen und Bedienungs- Mannschaft, jede Batterie auf 4 Ober- und 12 Unterofficiers-Reitpferde herabzusetzen sei, ferner bezüglich der Bespannung jede sechspfündige Fuss-Batterie 32 Zug-, 3 Reservepferde, jede zwölfpfündige leichte, schwere und die lange Haubitz-Batterie 48 Zug-, 5 Reservepferde, jede Cavallerie-Batterie 56 Zug-, 5 Reservepferde haben solle, wobei die Zahl der Fahr-Kanoniere I. und II. Olasse bei den sechspfündigen Fuss-Batterien auf 32, bei den Cavallerie-Batterien auf 46, bei den 2 Gattungen Zwölfpfünder-Batterien und der Haubitz-Batterie auf 42 bestimmt wurde. Der Pferde-Stand bei den Cavallerie-Batterien war damit motiviert, dass es nöthig erschien, bei jeder derselben 4 zweiräderige Karren für die Munition zu bespannen, weil bei den Cavallerie-Batterien alten Systems im Lafettenkasten nur ein geringes Munitionsquantum fortzubringen war. Die in Mainz stationierte Batterie des 1. Regiments, welche ein Bespannungs-Detachement für den Locodienst zu Frankfurt a. M. zu unterhalten hatte, behielt den bisher normierten höheren Bespannungs-Stand von 4 Oberofficiers- und 14 TTnterofficiers-Reitpferden, 60 Zug- und 6 Reservepferden bei, wodurch sie um 5 Fahr-Kanoniere I. und 10 Fahr-Kanoniere II. Classe über den normierten Stand war. Jene Pferde, welche, bei diesem Ausgleiche als unbenützbar oder weiter überzählig erkannt wurden, waren zu verkaufen, der Erlös dem neugegründeten Remontierungsfonds beizugeben. Durch diese Massregei war, wie erwähnt, der Zweck der neuen Organisation vom Jahre 1863 bereits angebahnt, da derselbe darin bestand, alle jene Geschütze, welche in erster Linie zur operierenden Armee nöthig waren, schon im Frieden bespannt zu halten. Die Vortheile, die man sich davon versprach, waren folgende: 1. wurden auf diese Weise mehr Fahr-Kanoniere ausgebildet, 2. erhielt die Batterie-Mannschaft ihre Schulung mit ganzen statt mit halben Batterien, 3. endlich war die Schlagfertigkeit um ein wesentliches gefördert, was ja immer die Hauptsache blieb. Jene Batterien, welche für das Innere der Monarchie bestimmt waren, wurden nur mit 4 Geschützen aufgestellt, weil es mit Rücksicht auf die unvermeidliche Oekonomie genügte, die obigen Vortheile für die unmittelbar bei der operierenden Armee einzutheilenden Batterien zu sichern, während letzteren, die zu Ausfalls-Batterien in Festungen etc. bestimmt waren, mehr Zeit für die Mobilisierung blieb und sie, selbst bei minder günstigen Bespannungsverhältnissen, die für sie erforderliche Schlagferfcigkeit hatten. Ferner war man bedacht, die Feld-Compagnien der Artillerie-Regimenter möglichst von allen anderen bisherigen Diensten im Kriege zu entlasten und für den Festungsdienst disponibel zu machen. Bis nun (seit 1854) betrug die Aushilfe, welche für die Festungen im Kriege seitens der Infanterie an die Artillerie geleistet werden musste, circa 6000 Mann. Nun wurden für die Artillerie-Reserve-Anstalten 1. und 2. Linie, d. i. zur Eintheilung bei den Armee-Corps-Munitions-Parks und den Armee-Munitions- Parks eigene Compagnien im Verbände der Artillerie-Regimenter unter der Bezeichnung Park-Compagnien geschaffen. Das bis nun von den Artillerie-Feld- Compagnien zu bemannende Gebirgs-Geschütz wurde dem neu zu formierenden Raketeur- und Gebirgs-Artillerie-Regiment zur Aufstellung zugewiesen* 2). *) R. K. M., Registratur 1862, 7. Abtli., Nr. 4048 vom 30. October. 2) Ueber die Organisation 1863: R. K. M., Registratur 1863, 7, Abtb., Nr. 4350, dann 7. Abth. Nr. 3392, 2414 und Organisations Statut der k. k. Artillerie von 1863.