Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

94 Endlich sah man von der Aufstellung schwerer gezogener Zwölfpfünder- Batterien ganz ab und vermehrte dafür die Zahl der neuen Achtpfünder- Batterien bei den Regimentern. Hiedurch gewann man um 16 Artillerie-Feld-Compagnien (oder wie sie nun genannt wurden, „Festungs-Compagnien”) mit 3622 Mann mehr als bisher für den Festungsdienst. Nachdem mit Allerhöchster Entschliessung vom 19. September 1862 die Stabsofflciers - Adjutanten bereits aufgelassen worden, die Zahl der Küsten-Bataillone auf 3 beschränkt blieb, die Verminderung der Reit- und Reservepferde um 2, respective 1 schon befohlen, endlich weiterhin nur für je 2 Batterien 1 Curschmied normiert war, erfolgten noch die weiteren Aenderungen■): 1. die Stabsofficiers-Adjutanten wurden im Kriege und Frieden durch Feuerwerker ersetzt; 2. bei den Regiments-Schulen für den Friedens-Stand 3 Subaltern-Offlciere normiert; 3. bei allen Festungs- und Depot-Compagnien der Kriegs-Stand um 1 Lieutenant vermindert; 4. die bisher systemisierten 3. Majore bei den Artillerie-Regimentern 6, 11, 12 aufgelassen; 5. die Zahl der schweren Batterien bei den Regimentern 6, 11, 12 durch 1 Achtpfünder-Batterie vermehrt, wofür bei diesen 1 Vierpfünder-Batterie entfiel. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 19. September 1863 erfolgte die Sanctionierung der neuen Organisation, welche mit Circ. Verordn, vom 7. No­vember publiciert wurde und das Organisationsstatut vom Jahre 1857 ausser Kraft setzte. Die Bestimmungen dieser neuen Organisation waren folgende: Die Zahl der Artillerie-Regimenter wurde mit 12 beibehalteu, die bis­herige Eintheilung in Artillei ie-Regimenter und Reserve-Artillerie-Regimenter jedoch fallen gelassen, obwohl nun die Regimenter 6, 11, 12 für die Armee- Geschütz-Reserven,Reserve-Cavallerie-Divisionen, dann selbständig operierenden Armee-Corps oder- Infanterie-Armee-Divisionen, die anderen Regimenter vorzugsweise für die Infanterie-Armee-Corps bestimmt blieben. Infolgedessen erhielten diese übrigen Regimenter eine abweichende Dotierung mit Batterien. Im ganzen wurden wie bisher 120 Batterien auf­gestellt und zwar 57 vierpfündige Fuss-Batterien, 33 vierpfündige Cavallerie- Batterien, 30 achtpfündige Fuss-Batterien. Die Vertheilung dieser Batterien in die Regimenter war für den Frieden folgende: Die Regimenter 1 bis 5 und 7 bis 10 setzten sich aus 6 vierpfündigen Fuss-Batterien mit den Nummern 1 bis 6 und 2 vierpfündigen Cavallerie- Batterien mit den Nummern 7 und 8, endlich aus 2 achtpfündigen Fuss- Batterien mit den Nummern 9 und 10 zusammen. Alle Batterien hatten 8 Geschütze, doch waren bei den Nummern 5 und 6 nur je 4 Geschütze bespannt. Die Regimenter 6, 11, 12 bestanden aus 1 vierpfündigen Fuss-Batterie mit der Nummer 1, aus 5 Cavallerie-Batterien mit den Nummern 2 bis 6, endlich aus 4 achtpfündigen Fuss-Batterien mit den Nummern 7 bis 10. Auch diese Batterien hatten 8 bespannte Geschütze, nur jene Nr. 1 und 2 hatten deren 4. Es waren somit bei jedem Regimente 2 Batterien mit nur 4 bespannten Geschützen, daher 72 Batterien für die 1. Linie, 48 für den Dienst im Innern gerechnet. Mehrere Batterien und Compagnien hatte 1 Stabsofficier zu respicieren. Die Regimenter gliederten sich in: Den Regiments-Stab, die Batterien, ferner 1 Park- und 4 Festungs-Compagnien. Im Kriege blieben Zahl und Caliber der Batterien gleich, dafür wurde bei allen Regimentern 1 weitere (5.) Festungs-Compagnie und 1 Depot-Com­pagnie neu errichtet. x) R. K. M., Registratur 1863, 7. Abth.., Nr. 8392.

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