Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)

Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809

Die Artillerie im Jahre 1809. 83 Wie aus dieser Tabelle ersichtlich ist, enthielt die Reserve einen verhältnismäßig großen Vorrat an Zwölfpfündermunition, weil bei den Batterien, mit Rücksicht auf die beschränkte Zahl der Munitionskarren, nur eine geringere Menge der großen und schweren Geschosse mitgeführt werden konnte. Die Ver­ladung der Munition bei der Reserve war folgende: Jede Munitionsgattung, ob für Infanterie, Kavallerie oder Artillerie gehörig, war in Verschlügen verpackt. Ein Verschlag für Infanteriemunition enthielt 1820 ein- einhalblötige Infanteriepatronen, ein solcher für Kavallerie­munition 2040 eineinhalblötige Kavalleriepatronen oder 2640 Pistolenpatronen. Die Verschlüge für Stutzenpatronen ent­hielten 1440 Stück, jene für Scharfschützenpatronen 3600 Stück. Ein Wagen faßte 12 Verschlage mit Infanteriepatronen oder 5 mit Kavallerie-, 6 mit Pistolen- und 1 mit Stutzen- oder endlich 10 mit Scharfschützenpatronen. Für die Artilleriemunition galten folgende Daten: An dreipfündigen Kugeln konnten in einem Verschlage 24 Stück verpackt werden, an sechspfündigen Kugeln 16 Stück, an zwölfpfündigen 10 Stück. Dasselbe galt bezüglich der Kartätschen. Ein Wagen faßte 16 Verschlage mit dreipfündigen Geschossen oder 13 Verschlüge mit sechspfündigen Kugeln oder 12 Verschlage mit sechspfündigen (drei- oder sechslötigen) Kartätschen oder 11 Verschlüge mit zwölfpfündigen Kugeln oder endlich 10 Vorschläge mit zwölfpfündigen (drei-, zwölf-, zweiunddreißig lötigen) Kartätschen. Ein Wagen für Haubitzen enthielt 90 siebenpfündige Granaten, 10 Schrotbüchsen, 1 Leuchtkugel, dann eine acht- lötige, 20 sechzehnlötige und vierundzwanziglötige, 30 zwei­unddreißig- und vierziglötige Pulverpatronen. rischen Ausweise berechnet werden. Bei Übereinstimmung aller anderen Ziffern mit der Geschützzahl ergab sich bei den Sechspfündern keine solche. Infolgedessen scheint es, daß die Ersatzgeschosse für beide Arten derselben an Zahl verschieden waren. Inwieweit dies der Fall war, läßt sich nicht angeben, da die Geschoßzahl für den ordinären und den Kavalleriesechspfünder in den Ausweisen nur summarisch angeführt ist. Die obige Zahl 94 (26) repräsentiert daher nur das Mittel, kann somit auf absolute Genauigkeit nicht Anspruch machen, wenn sie auch nicht viel von der richtigen Ziffer abweichen dürfte. 6*

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