Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)
Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809
78 Sernek. Beim Rückzuge dienten sie in erster Linie zur Deckung desselben. Bei den in der Reserve eingeteilten Batterien war die Lagerung jener der Brigadebatterien analog. Sie standen nach Kalibern rangiert, die Mannschaft kampierte, batterie- und kompagnieweise geordnet, rechts seitwärts und zwar den Geschützen zunächst die Kanoniere und Bombardiere, neben denselben die Handlanger1). Alle diese Bestimmungen über Einteilung, Zweck und Lagerung der verschiedenen Batteriegattungen geben die Anordnungen wieder, welche von Seite der Generalartilleriedirektion gleichzeitig mit dem Befehle zur neuen Formation, der Geschütze im Kriege erfolgten. Allerdings zeigen wiederholte Beispiele des Feldzuges 1809 Abweichungen von denselben, aber es sollen nicht die willkürlichen oder durch die Verhältnisse bedingten Änderungen, sondern jene Verhältnisse geschildert werden, die durch ihre Anordnung von kompetenter Stelle auf eine gewisse Beständigkeit Anspruch machten. Nach dieser Schilderung der Einteilung und Ausrüstung der Batterien erübrigt nur noch ein Blick auf die Teilung, Gliederung und Ausrüstung der Artilleriereserveanstalten für das Jahr 18092). Den bereits angeführten, bisher in Durchführung gewesenen Grundsätzen entsprechend, kam jedem gröberen, für selbständige Operationen bestimmten Armeekörper eine eigene Artilleriereserve zu, welche durch entsprechende Ausscheidung aus der Armeereserve gebildet wurde. War ein derartiger Armeekörper vollkommen selbständig, oder räumlich weit von der Armee entfernt, so wurde für denselben auch ein eigenes Depot errichtet. Unter Beibehaltung dieser Grundsätze mußte also bei der Teilung der Armee in selbständige Korps, auch eine Teilung der Reserveartillerie für diese erfolgen; es mußten dieselben nun, wie früher die Armee, mit eigenen Reserveanstalten ausgerüstet werden. Hiebei war nur die Frage zu entscheiden, auf welche Weise diese Teilung erfolgen solle, ob ’) K. A., H. K. E. 1809, K. 12, H/53. 2,l Der Name Eeserveanstalt ist wohl neueren Ursprunges, sei aber der Verständlichkeit wegen hier gestattet.