Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)
Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809
106 Sernek. durch rationelle Gliederung der Reserve in die Tiefe, dieselbe von den Ereignissen bei der Truppe unabhängiger zu machen. Man sah sich gezwungen, um die kämpfenden Truppen rasch mit Geschützen und Munition unterstützen zu können, eine Anzahl von Geschützen und Munitionswagen aus der Reserve vorzuziehen und der Truppe zu nähern, andererseits um den Erfahrungen von Aspern und Wagram gerecht zu werden, eine eigene Abteilung von Geschützen und Munition als Armeereserve zur Disposition des Eeldherrn zu bilden, endlich die restlichen Fuhrwerke der bisherigen Haupt- und schweren Reserve aus der Marschordnung der Korps auszuscheiden und in einem Park vereint der Armee folgen zu lassen. Der Übergang in die eben angedeutete neue Gliederung der Artilleriereserve geschah nur allmählich, er erfolgte nicht bei allen Armeen gleichzeitig und in gleicher Weise. Die vorhandenen Einteilungsrapporte, welche monatlich von den Feldartilleriedirektoren respektive Kommandanten dem Generalartilleriedirektor eingesendet werden mußten, lassen erkennen, wie jede Armee die Lösung dieser Fragen suchte. Aus den Ausweisen des 8. und 9. Korps (Armee des Erzherzogs Johann) ist zu entnehmen, daß daselbst schon im Juni1) ein Teil der Munition der Hauptreserve als sogenannte Unterstützungsreserve ausgeschieden wurde und damit ein Zwischenglied zwischen letzterer und den Batterien gebildet war. Im September2) erscheint für das 8. Korps und das nun gebildete Reservekorps diese Gliederung beibehalten; bei ersterem bestand außerdem eine Handreserve, die aus einer Anzahl von Fuhrwerken zusammengesetzt war. Beim 9. Korps besteht noch die ursprüngliche Einteilung, nur bei den Divisionen in Ungarn sind für diese je eine Zahl von Reservemunitionsfuhrwerken eingeteilt, eine Anordnung, welche auch der Ausweis für Oktober zeigt. Bei der Hauptarmee wurde schon nach der Schlacht von Aspern x) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 48/19. 2) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 52/17.