Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)
Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809
Die Artillerie im Jahre 1809. 95 Letztere waren, wie an früherer Stelle schon ausgeführt wurde, entweder sogenannte Batteriekompagnien oder Pro- zentokompagnien. Erstere wurden zur Bedienung der Geschütze, zum Ersatz für dieselbe und der Rest für die Reserve bestimmt ; letztere hauptsächlich zum Ersatz und für den Dienst in den Parks und Felddepots. Der Stand dieser beiden Arten von Kompagnien war mit dem Friedensstande nicht übereinstimmend. Er betrug: 1 Subalternoffizier als Kommandant, 1 Feldwebel, 8 Korporale, 170 Gemeine, 1 Privatdiener. Bei der Prozento- kompagnie war neben dem Kommandanten noch ein zweiter Subalternoffizier als Offiziersersatz eingeteilt1). Die Hauptleute, welche die Eriedenskompagnien befehligten, wurden im Felde zur Respizierung mehrerer Kompagnien verwendet. Das erste Erfordernis für die verschiedenen Korps bestand in 33V2 Kompagnien, darunter 2 Prozentokom- pagnien. Um nun dieses Erfordernis aufzubringen, wurden mit 16. Februar2 3) den Ländern die nötigen Aushebungen in folgender Weise anrepartiert8). Zu stellen hatten: Galizien 9000 Mann, Mähren 600, Böhmen 1000, Innerösterreich 500, Niederösterreich 582, Ob er Österreich 388, Salzburg 50. An Chargen für die zu errichtenden Kompagnien hatte jedes Werbbezirksregiment4) 3 Korporale beizustellen, ferner jedes Artillerieregiment 2 Fouriere, das Bombardierkorps 1 Feldwebel, dann das 1. Regiment 2 Feldwebel für die in Böhmen, das 2. Regiment 1 Feldwebel für die in Oberösterreich, das 3. und 4. Regiment je 2 Feldwebel für die in Mähren zu errichtenden Kompagnien. Die übrigen Unteroffizierschargen wurden durch Beförderung im Korps, die Offizierschargen teils auf die gleiche Weise, teils durch Zutransferierung von den Artillerieregimentern und den Garnisonsdistrikten ersetzt. ') K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 44/53. 2) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 44/15. Hofkriegsrätliches Reskript an die Landesgeneralkommanden. 3) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 44/15. 4) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 56/7.