Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie

616 des 2. Regiments Böhmen, Mähren und Schlesien (Stabs-Station Prag), das Lombardisch-Venezianische, Tyrol und Vorarlberg (Stabs- Station Venedig), „ Galizien und die Bukowina (Stabs-Station Lemberg), „ Theile von Ungarn (Stabs-Station Kaschau), ,, )i >j ji ( i) Pest), „ ,, » ( » Pressburg), ,, „ „ „ ( „ Oedenburg), „ Siebenbürgen und die Wojwodina *) (Stabs-Station Klausen- burg), „ Krain, Istrien, Oroatien und Slavonien, dann Dalmatien (Stabs-Station Triest). der Militär-Grenze standen nunmehr keine Abtheilungen der Gen­mehr in Verwendung und wurde der Sicherheitsdienst in dieser 3. » 4. » 6. 6. .. 7- „ 8. „ 9. „ 10. In darmerie Provinz durch die Serezaner”2) versehen. Als Unter-Abtheilungen bestanden nur mehr Flügel3), Züge und Posten, welch’ letztere je nach den Kronländern einen verschiedenen Stand hatten, und variierte derselbe zwischen 1 ..Postenführer”, welche Benennung die bis­herigen Corporale und Viee-Corporale4) erhalten hatten, dann 2 bis 10 Gen­darmen6). Gendarmerie-Posten hatten in Hinkunft nur am Sitze eines Bezirks­amtes aufgestellt zu werden, dagegen hatte, in Städten, wo für den Sicher­heitsdienst eine k. k. Polizeiwache war, keine Gendarmerie zu bestehen8). In Bezug auf die Stellung der Gendarmerie im allgemeinen wurde ver­fügt, dass selbe als ein militärisch organisierter Sicherheitskörper zu verbleiben habe, in militärischer und disciplinärer Hinsicht dem Armee-Ober-Commando, in dienstlichen und ökonomischen Angelegenheiten aber dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Die Gendarmerie war nunmehr den zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit berufenen politischen Behörden zur Disposition gestellt und hatte schriftlichen, bei Gefahr im Verzüge auch mündlichen Dienstes-Auf- forderungen’) derselben unbedingt Folge zu leisten; demgemäss waren ander­seits Anzeigen über Vorkommnisse von Seite der Gendarmerie bloss der poli­tischen Behörde zu melden. In Bezug auf localpolizeiliche Angelegenheiten hatte die Gendarmerie nur mehr einen überwachenden, die Gemeinde-Organe unterstützenden Einfluss zu nehmen. Das beständige Patrouillieren wurde abgestellt, ebenso bestimmt, dass es nicht unbedingt nöthig sei, dass stets zwei Mann miteinander den Patrouillen­dienst versehen. In Bezug auf Adjustierung wurde statt der Pickelhaube der Jäger­hut mit Federbusch vorgeschrieben (statt des Jägerhomes der k. k. Adler, beim Officier eine versilberte Granate mit schiefer, vergoldeter Flamme aus Metall). Der Waffenrock erhielt krapprothen Kragen, Aufschläge und Passepoils, überhaupt wurde krapproth als Egalisierungsfarbe8) für alle übrigen Monturs­stücke vorgeschrieben. Die Achselschnüre wurden abgeschafft, dagegen von der Mannschaft eine ,,Anhängschnur” aus grasgrüner Wolle mit Quasten, für die Signalpfeife, am Rocke getragen. Von 186B an gehörte die Wojwodina zum Dienstes-Rayon des 6. Regiments. 2) Siehe: ,,Militär-Grenze”, Seite 245. 8) Keine Depot-Flügel mehr. 4) Sie theilten sich in solche höherer und minderer Gebühr. 5) Letztere hatten nunmehr auch den Rang als Corporale. 6) Die Neu-Regelung der Dislocation hatte im Einvernehmen mit den politischen Behörden «lurchgeführt zu werden. 7) Erstere waren in der Schreibtafel des Gendarmen einzutragen. 8) Jedoch sollte, dieselbe lichterer Nuance sein.

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