Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie

615 Nr. 13 Tyrol und Vorarlberg, Nr. 14 die Lombardié, Nr. 15 die venezianischen Provinzen, Nr. 16 Dalmatien, Nr. 17 West-Galizien und Krakau, Nr. 18 das Verwaltungs-Gebiet der ungarischen Statthalterei-Abtheilung Pressburg, Nr. 19 das Verwaltungs-Gebiet der ungarischen Statthalterei-Abtheilung Oedenburg. Zum Stande des Stabes eines Regiments gehörten nunmehr je ein Ober­lieutenant und ein Unterlieutenant als Adjutanten1), dann auch ein Regiments- Profoss*), ferner bei einigen Regimentem ein Ober-Curschmied; das früher erwähnte „Hilfs-Personale” bestand aus einer Anzahl von „Regiments- Pourieren”, „Fouriers-Praktikanten” und „Regiments-Schreibern”. Bei einigen Regimentern war anstatt des zweiten-Stabs-Officiers je ein Rittmeister normiert, welcher mit den Functionen eines solchen betraut war. Für den Kriegsfall war jedem Haupt-Quartier einer operierenden Armee, wenn nothwendig, ein Gendarmerie-Detachement, welches „Gendarmerie- Kriegsflügel” benannt wurde, zur Dienstleistung beizugeben. Ein solcher Gendarmerie-Kriegsflügel war über den normierten Stand der Gendarmerie in der fallweise festgesetzten Stärke aufzustellen und gehörten auch die zur Verseilung des Botenjägerdienstes bei einer mobilen Armee verwendeten Gendarmerie-Abtheilungen8) in den Stand dieses Kriegsflügels. Als Bewaffnung erhielt die Mannschaft, sowohl berittene als unberittene, kurze gezogene Kapsel-Gewehre nach dem System Lorenz (Extra-Corps- Gewehre), erstere noch eine Kapsel-Pistole. Als Seitenwaffe wurde der Infanterie-* 2 3 4 *), beziehungsweise Cavallerie- Säbel normiert. Im Jahre 1860 (beziehungsweise 1859) wurde zuerst das Gendarmerie- Regiment Nr. 14 (Lombardié) ganz aufgelöst, später die Zahl der Regimenter von 19 (18) auf 10 herabgesetzt, überhaupt eine bedeutende Verminderung des Standes der Gendarmerie vorgenommen6 7). Zur Durchführung dieser Reorganisation wurden die Regimenter Nr. 3, 7, 9, 10, 12, 13, 16 und 17 aufgelöst und gaben den ganzen Stand an jene Regimenter ab, mit deren Gebiet der bisherige Rayon derselben vereinigt wurde6). Die hiedurch auf den neu systemisierten Stand überzählige Mann­schaft wurde beurlaubt. Das bisherige Regiment Nr. 15 nahm die Nummer 8 an, V j? „ 18 „ 11 „ 7 V 11 19 „ :i „ 8 11 :i 11 „ 8 „ ii 9 5? H 11 » 11 .. ii „ io umfasste nunmehr der Bezirk: des 1. Regiments Nieder- und Ober-Oesterreich, Salzburg, Steyermark und Kämthen (Stabs-Station Wien), J) Letzterer an Stelle des früheren Adjuncten. 2) Diese Charge wurde 1860 mit Rücksicht auf die geringe Zahl der jeweiligen Arrestanten wieder aufgelassen und die Beaufsichtigung des Regiments-Stockhauses dem in der Rechnungs-KanzLei commandierten Wachtmeister übertragen. 3) Dem Commando einer mobilen Armee waren zu diesem Dienste beizugeben: 1 Subaltern-Of ficier, 3 Corporale (2 beritten) und 30 Gendarmen (20 beritten); dem Com­mando eines mobilen Armee-Corps 1 Corporal und 8 Gendarmen (4 beritten). 4) Mit der Seite 613 beschriebenen Abweichung. s) Während der Gesammt-Stand im Jahre 1857 sich auf 18.935 Mann bezifferte, war er nunmehr nur mit 7923 Mann normiert. 6) Das Regiment Nr. 7 wurde nach speciellen Weisungen in die in Ungarn ver­bleibenden Regimenter Nr. 5 und 6 vertheilt; Nr. 9 gab die berittene Mannschaft an Nr. 6 ab. 7j Von diesem Regimente wurde das Gebiet von Kärntben mit jenem des 1. Regi­ments vereint, daher auch ein Theil des Standes dahin abgegeben.

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