Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - I. Die Gendarmerie

614 Nach Creierung der Charge der Zugsftlhrer (1857), beziehungsweise An­nahme der Benennung „Postenführer” durch die Corporate erhielten diese die Zugsführers-Distinction, die Wachtmeister jene wie in der Armee (drei Sterne und ein seidenes Börtchen). DiePantalons waren blaugraul), rosenroth passepoiliert. Mantel blaugrau, die Mütze dunkelgrün nach dem Officiersschnitt; alles TJebrige wie bei der Infan­terie, beziehungsweise deutschen Cavallerie. Die Beclmungsführer und Oekonomie-Officiere trugen den dreieckigen Hut mit Federbusch, am WafFenrock weder Achselschnüre noch Epaulettes, auch keine Feldbinde. Im Jahre 1854 wurden wegen zu grosser Ausdehnung der Gebiete des 4., 5. und 6. Gendarmerie-Begiments, sowie in Anbetracht der neuen politischen Eintheilung von Galizien und Ungarn angeordnet, dass die bisherigen Ab- theilungs-Commanden in Krakau und Pressburg in selbständige Begiments- Commanden umzuwandeln und vom 6- Begiment sechs Flügel auszuscheiden und als neues Begiment mit dem Stabe in Oedenburg zu formieren seien. Die Zahl der Begimenter wurde sohin von 16 auf 19 erhöht und entfielen: Nr. 4 für Ost-Galizien und die Bukowina, „ 5 „ das Verwaltungs-Gebiet Kaschau, „ 6 „ „ „ . Ofen-Pest, „ 17 „ ,, „ Krakau, ,, 18 ,, „ „ Pressburg, „ 19 „ „ „ Oedenburg. Mit dem Organisations-Statut vom Jahre 1857 traten nur unwesentliche Aenderungen in der Organisation der Gendarmerie ein. So wurde bezüglich des Alters der in dieselbe zu Uebersetzenden oder Aufzunehmenden bestimmt, dass hiezu das erreichte 21. Lebensjahr erforder­lich, dagegen das 40. nicht überschritten sein solle. Die Minimal-Grösse wurde mit 5 Schuh 4 Zoll festgesetzt®). Unterofficiere durften an die Gendarmerie nur dann abgegeben werden, wenn sie sich freiwillig hiezu meldeten. Der Stand der Begimenter, die Zahl der Flügel u. s. w. wurde neu geregelt3), und hatten die einzelnen Abtheilungen und kleineren Posten in den betreffenden Orten als stabil aufgestellt zu gelten. Sämmtliche Oberofficiere, vom Bittmeister 2. Classe abwärts, waren mit ärarischen Dienstpferden betheilt; die Bittmeister 1. Classe und Stabs-Officiere hatten die zum Dienst erforderlichen eigenen Pferde zu halten. Den einzelnen Begimentern waren nunmehr folgende Landes-Gebiete zugewiesen: Nr. 1 Ober- und Nieder-Oesterreich, dann Salzburg, Nr. 2 Böhmen, Nr. 8 Mähren und Schlesien, Nr. 4 Ost-Galizien und die Bukowina, Nr. 5 Verwaltungs - Gebiet der ungarischen Statthalterei - Abtheilung Kaschau, Nr. 6 Verwaltungs-Gebiet der ungarischen Statthalterei-Abtheilung Ofen, Nr. 7 Verwaltungs-Gebiet der ungarischen Statthalterei-Abtheiluug Gross­wardein, Nr. 8 Siebenbürgen, Nr. 9 die Wojwodina, das Temeser Banat und die Serbisch-Banater Militär- Grenze, Nr. 10 Croatien, Slavonien und die croatisch-slavonische Militär-Grenze, Nr. 11 Krain, Kärnthen, Istrien und Triest, Nr. 12 Steyermark, ') Im Dienste zu Pferd konnten statt der bei der Cavallerie eingeführten Ueberzug- hosen lederne Gamaschen getragen werden. 2) 1867 auf 5 Schuh herabgesetzt. Der Gesammt-Stand dieser 19 Regimenter bezifferte sich in 117 Dienst- und 19 Depot-Flügeln, 314 Zugs-Commanden, 563 Sectionen und 9606 Posten auf 18.985 Mann (darunter 1517 Mann zu Pferd).

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