Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

26 genanntes Land-Régim ent, in der Stärke von circa 2000 Mann aufzustellen, welches unmittelbar unter den Befehlen des Land-Obristen stehen sollte. Je 15 Feuerstätten mussten dazu einen Soldaten werben und erhalten, welcher eine tägliche Gebühr von 6 Kreuzern und eine Brot-Ration bekam; konnten die Feuerstellen mit der Werbung in der bestimmten Zeit nicht aus- langen, so hatte jede einzelne einen Beitrag zur Anschaffung der Waffen zu leisten *). Zur Completierung der Artillerie und des Fuhrwesens für das Regi­ment mussten wieder die Herrschaften nach dem alten Steuerfuss (von je 100 Pfund) ein Pferd beistellen. Da die Werbung zu Beginn durch die Forde­rung zu grosser Handgelder erschwert wurde, wurden die Herrschaften er­mächtigt, solche Bursche ohneweiters zum Regimente abzustellen. Mit 28. Juni war dieses Regiment completiert und rückte nach der Fahnenweihe an den linken Flügel der Truppen-Aufstellung bei Frankenmarkt und betheiligte sich unter Obrist Graf Kueffstein an dem Angriffe auf Schloss Friedburg. Nach dem Siege bei Höchstädt war Öber-Oesterreich von jeder Gefahr einer weiteren Invasion befreit und erfolgte am 7. November der Befehl zur Entlassung des Aufgebotes, beziehungsweise des mittlerweile nach Krumau verlegten Land-Regiments. UeberWunscli des Prinzen Eugen von Savoyen überliessen die Stände dasselbe jedoch dem Kaiser an Stelle jener 1500 Recraten, welche pro 1705 an Ober-Oesterreich anrepartiert waren und wurde die in kaiserliche Dienste getretene Mannschaft, wobei jedoch kein Zwang ausgeübt wurde, zum grösseren Theile in die Regimenter Sickingen (Nr. 57) und De Wendt (1721 aufgelöst) eingetheilt. Eine bewerkenswerte Neuerung, welche jedoch weniger die Landes- Yertheidigung im engeren Sinne betraf, war die von den Ständen gleichfalls 1704 durchgeführte Errichtung eines ständischen Fuhrwesens, wodurch die Bevölkerung von der oft sehr drückenden fortwährenden Beistellung von Pferden zu Vorspannszwecken befreit wurde. Dadurch, dass das diesfällige Reglement vom 6. März 1704 bestimmte, dass alle Herrschaften von je 200 Feuerstätten ein taugliches Pferd, welches nach dem Kriege wieder zurück­gestellt wurde, nach Linz zu stellen hatten, wurde diese Last, die bisher zu­meist immer nur die an den Strassen gelegenen Unterthanen traf, gleich- massiger vertheilt. Im Sinne der von Kaiser Carl VI. 1734 angeregten Errichtung einer permanenten Land-Miliz in den deutschen Erblanden wurde die Verfügung getroffen, dass eventuellenfalls von jeder zehnten Feuerstelle ein Mann aus­zuheben sei, wodurch ein Aufgebot von 4000 Mann erzielt worden wäre. Mit Rücksicht auf den Umstand jedoch, dass die einzelnen Grund-Objecte in diesem Lande sehr zerstreut lagen, sollte die Repartition zu diesem Auf­gebot nicht nach diesen, den Grund-Objecten, sondern nach den Landgerichts- Districten stattfinden. Während des österreichischen Erbfolgekrieges wurde, als 1741 erneuert ein Einfall der Bayern zu befürchten stand, mit Patent vom 11. August eine Anzahl Jäger, sowie das Aufgebot jeden zehnten Mannes einberufen und das­selbe in Compagnien formiert, und zwar je 3 im Hausruck-, Traun-Viertel und im Machland, 2 Compagnien im Mühl-Viertel. Die Gesammtstärke dieses Aufgebotes betrug 3700 Mann. Als Bewaffnung hatten Flinten, Säbel, Hirschfänger oder sogenannte „Pletzer” zu dienen; Pulver und Blei lieferten die Stände. Die Oberofficiere wurden aus Stände-Mitgliedern, die Unterofficiere aus tauglichen Invaliden genommen. Das Aufgebot war nicht verpflichtet, im offenen Felde oder ausser Landes zu dienen, sondern sollte nur an den Landes-Grenzen und besonders gefährdeten Punkten (Verschanzungen, Verhauen) dienen2). ') Zur Aufbringung der Kosten hatte jede Feuerstelle gegen Auflassung des früher systemisierten Beitrages monatlich 80 Kreuzer beizusteuern. Die Löhnung der Mannschaft war mit 12 Kreuzern täglich festgesetzt.

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