Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

27 Ober-Commandant desselben war Josef "Willinger von der Au, jedoch nicht unter dem Titel eines Land-Obristen, sondern nur dem eines „Ober- Hauptmannes” ; auch war derselbe dem im Lande commandierenden kaiser­lichen General Pálffy unterstellt. Dieses Aufgebot wurde bald wieder entlassen1) und fand im Januar 1742 nach dem Abzüge der Bayern nur eine theilweise Einberufung desselben, jedoch nur auf einige Wochen statt. Im Herbste desselben Jahres aber, als das Corps BärnMau gegen Ober- Oesterreich zurückgedrängt wurde, erfolgte, nachdem schon vorher eine An­zahl aufgebotener Schützen unter Commando des Hauptmann Kronpichl bei Freistadt versammelt worden waren, eine erneuerte Einberufung eines Auf­gebotes und hatten sich diesmal nicht nur alle Jäger, sondern jeder fünfte, vom 30. October ab jeder dritte waffenfähige Mann zu stellen. Der dritte Theil dieses circa 8000 Mann betragenden Aufgebotes wurde an die Grenze geschickt, der Rest zur Ablösung rückbehalten; Commandant desselben war jetzt Ferdinand Graf Khevenhüller. Mit Ende des Jahres wurde auch dieses Aufgebot wieder entlassen. An Stelle des allgemeinen Aufgebotes, beziehungsweise der Errichtung einer ständigen Land-Miliz, welche 1744 auch hier nach dem Muster Böhmens auf 2000 Mann eingerichtet werden sollte, wurde abermals die Aufstellung eines Land-Regiments geplant, doch gelangte weder das eine noch das andere zur Durchführung und erfolgte, als die Preussen im Herbste des genannten Jahres im südlichen Böhmen standen, nur auf kurze Zeit (September bis October), eine partielle Einberufung im Mühl-Viertel, zur Sicherung der Grenze gegen Norden. Nur 300 Schützen blieben noch bis Ende des Jahres inPassau (Feste Oberhaus) als Verstärkung der dortigen Garnison. Endlich wurde mit Patent vom 2. December 18002) ein Aufgebot erlassen, jedoch gelangte die Formierung desselben nicht mehr zur Durchführung; auch hatte sich die Verwaltung der Gmundener Salzwerke bereit erklärt, eine eigene „Defension” zu machen, wenn ihr Geschütz und einige Officiere beigegeben wurden s). 3. Die Iunerösterreicliisclie Ländergruppe. a) Steyermark, Kärnthen und Krain. In diesen Ländern hatten sich die Institutionen für die Landes-Ver- theidigung im allgemeinen auch nach den für die österreichischen Stamm­länder gütigen Grundzügen entwickelt. So enthält das von Kaiser Friedrich III., als Herzog von Steyermark Friedrich IV., im Jahre 1447 an die Vasallen von Steyermark, Kärnthen und Krain erlassene Aufgebot gegen den ungarischen Gubernator Hunyad4) die Bestimmung, dass die Bauern jeden zehnten Mann wohl bewaffnet stellen sollten und hatten je 20 derselben einen gut gerüsteten Wagen mit Schanzzeug mitzuführen. Die Bischöfe und Prälaten hatten jeden zehnten Mann ihrer unterthänigen Bauern und ebensoviele gerüstete Pferde zu stellen. Alle Bürger der Städte und Märkte erhielten Befehl, zu Fuss oder zu Ross in das Feld zu rücken. *) *) Einige in der Eile und mit vielen Unkosten angelegte Yersclianzungen mussten, als sicli die kaiserlichen Truppen hinter die Enns zogen, wieder geschleift werden. 2J Landesvertheidigungs-Aufruf des bevollmächtigten k. k. Hof-Commissärs Franz Grafen Wurmbrand, für die Innerösterreichischen Provinzen (Steyermark, Kärnthen, Krain, Triest, Görz und das Litorale), dann das Land ob der Enns. (F. A. 1800, Landes­verteidigung, XII, 7.) 3) In gleicher Weise wie bei Nieder-Oesterreich sollten auch die Arbeiter des Berggerichtes Steyr zu einer eventuellen Verteidigung herangezogen werden. 4) Grund zu diesem drohenden Einfalle der Ungarn war, dass Kaiser Friedrich sich weigerte, den in seiner Obhut stehenden Prinzen Ladislaus Posthumus aus­zuliefern. Infolge eines mittlerweile geschlossenen Waffenstillstandes trat dieses Auf­gebot nicht in Verwendung.

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